Nr. 137.
Nachtrag Nr. 2 zur Kriegsfenerwerkerei, zweiter Theil.
Berlin, den 9. Juni 1885.
Der Nachtrag Nr. 2 zur Kriegsfeuerwerkerei, zweiter Theil, ist im Druck erschienen und wird den betreffenden
Kommando-Behörden 2c. in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zugehen.
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. Müller.
No. 179. 6. 85. Art. 1.
Nr. 138.
Anleitung für die Bedienung der Festungs- und Belagerungs-Geschütze.
Berlin, den 9. Juni 1885.
Die vorgenannte „Anleitung“ ist neu bearbeitet worden und werden die erforderlichen Druck-Exemplare
— soweit die Vertheilung nicht bereits durch die General-Inspection der Artillerie bewirkt ist — den
Kommando-Behörden 2c. unter Umschlag #esar werden.
Die gleichnamige Anleitung vom Jahre 1881 tritt hierdurch außer Gültigkeit.
Die qu. Anleitung ist der Vossischen Buchhandlung, Berlin 8W., Schöneberger-Straße 4 in Verlag
gegeben worden und von derselben zu dem Preise von 2 Mark pro Exemplar zu beziehen.
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. Müller.
No. 1295. 5. 85. Art. 1.
Nr. 139.
Festsetzung der Patronen- und Pulver-Preise.
Berlin, den 12. Juni 1885.
35 Abänderung des Erlasses vom 19. April 1881 — No. 7/2. 81. Art. 1. — (Armee-Verordnungs-Blatt
eite 186/8). werden die Preise der Patronen 2c., welche den Truppen gegen Bezahlung aus den Artillerie-
Depots verabfolgt werden können, wie folgt festgesetzt:
o 1
pr
schorfe Patronen M/71 incl. 180 g Geschoßfettung 70 .
Platz-Patronen M/717171 36 =
sshalfe Revolver-Patronen incl. 180 g Geschoßfettung. 39
evolver-Platz Patrnen J30
pro kg
Wl*53 (älteres) ...... .0,85-
Gewet-ulvetM-71............1,00-
· NeueöGewehr-Pulvetw71..........1,35-
Diese Preise haben vom 1. April 1885 ab Gültigkeit.
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. Miüller.
No. 294/5. 85. Art. 1.
Nr. 140.
Eisenbahubeförderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Eil- und Schnell= 2c. Zügen.
Berlin, den 20. Juni 1885.
Nachstehendes Verzeichniß derjenigen Eil= und Schnell= 2c. Züge, mit welchen Militärpersonen und Militär-
transporte für die Daner des mit dem 1. Juni d. J. in Kraft getretenen Sommer-Fahrplans auf Militär-