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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
19. Jahrgang. Berlin, den 19. Juli 1885.c Nr. 15.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68.
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Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
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durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 144.
Ergänzung einer Bestimmung der Garnisondienst-Instruktion.
Auf den Mir gehaltenen Jortrag' bestimme Ich, daß in der durch Meine Ordre vom 22. November 1883
genehmigten Garnisondienst-Instruktion auf Seite 40 hinter Passus 6 Einzelschaltet werden soll:
„Bei Beurlaubungen und Kommandos nach Berlin sind zu
Generalen des Garde= und II
derselben angehören.“
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Ems, den 25. Juni 1885. Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Berlin, den 3. Juli 1885.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegsministerium.
No. 1121/6. 85. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 145.
Aeuderung in den Kommandos zum Militär-Reit-Institut.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich: ·
1) Die in Meiner Ordre vom 29. Juni 1972 festgesetzte Jahl von 24 Offizieren, welche bisher während
eines zweiten Jahres beim Militär-Reit-Institut zu verbleiben hatte, wird auf 36 Offiziere erhöht.
2) In Abänderung der Festsetzungen des Passus 8 der Grundzüge für die Errichtung des Militär-
Reit-Instituts vom 4. Juli 1867 haben sämmtliche zur Kavallerie-Unteroffizier-Schule kommandirte
Gefreite und Unteroffiziere nach Erfüllung eines Ehresrursus zu ihren Truppentheilen zurückzutreten.
Das Kriegsministerium hat das hiernach weiter Erforderliche zu veranlassen.
Ems, den 25. Juni 1885.
eldungen bei den kommandirenden
Armee-Korps nur diejenigen Offiziere verpflichtet, welche dem Befehlsbereich
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff.
½ Berlin, den 10. Juli 1885.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegsministerium.
No. 1123. 6. 85. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.