Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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Nr. 146. 
a Nunmehrige Bezeichunug der bisherigen Festungs-Reserve-Abtheilungen. 
uf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die beiden Festungs-Reserve-Abtheilungen in Spandau 
und Et foscie die Bezeichnug 1. bezw. 2. Disziplinar-Abtheilung des # zu führen haben. 
Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Ems, den 27. Juni 1885. 
elm. 
An das Kriegsministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Berlin, den 5. Juli 1885. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegsministerium. 
No. 1124. 6. 85. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 147. 
Abänderung der Vorschrift für die Berwaltung der Artillerie-Depots. 
Berlin, den 28. Juni 1885. 
  
Seite 82 erhält der §. 215 folgenden Zusatz: 
„Bei Verkäufen von Mobilien (Metallen 2c.) im Submissionswege ist von dem Abschluß förmlicher 
Verträge Abstand zu nehmen. Durch schriftliche Mittheilung von der Annahme der Bestgebote 
werden die Verträge perfekt.“ 
Seite 193 sind die §§. 525 bis 527 zu sreichen, und ist dafür zu setzen: 
2 
Den amtlichen Organen (Amtsblätter und Reichs= 2c. Anzeiger) sind für Bekanntmachungen 
von Submissions= und Auktions-Terminen Kosten nicht zu zahlen. 
Die Kosten der Bekanntmachungen solcher Termine in Privatblätte Drn sind auf die Artillerie= 
Depot-Kasse zu übernehmen und bei Lieferungen und Leistungen unter denjenigen Titeln, welchen die 
Kosten für jene zur Last fallen, zu verrechnen, bei Einnahmen aus Verkäufen aber vom Erlöse in 
zug zu bringen. 
Durch kurze Fassung und praktische Anordnung der Inserate sind die Insertionekosten in mäßigen 
Grenzen " halten. Zu diesem Behuf ist in den Inseraten in der Regel auf die in den betreffenden 
Geschäftslokalen ausliegenden Lieferungs= 2c. Bedingungen und etwaige Zeichnungen und Proben 
Bezug zu nehmen. 
Kriegsministerium. 
No. 845. 6. 85. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 148. 
Abänderung der Vorschrift für die Berdingung von Lieferungen und Leistungen bei den Artillerie-Depots rc. 
Berlin, den 28. Juni 1885. 
Seite 20, Zeile 19 und 20 v. o. sind hinter „Stempel“ das Komma und die Worte „die Kosten für die 
öffentliche Bekanntmachung“ zu streichen. 
Seite 22 ist der §. 57 zu streichen. 
Seite 27 Pil 10 und 11 v. o. sind die Worte „die Kosten der Bekanntmachung des Verdingungs- 
termins“ u 
Edendaseköt. Zeile 15 bis 18 v. o. der Satz „Wird“ u. s. w. bis „vertheilt“ zu streichen. 
Ebendaselbst ist zwischen Zeile 21 und 22 v. o. einzuschalten: 
„Die Kosten der Bekanntmachung des Verdingungstermins trägt die verdingende Behörde.' 
Kriegsministerium. 
No. 845. 6. 85. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
 
	        
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