Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

— 159 — 
Nr. 149. 
reisvertheilung. 
* 8 Berlin, den 5. Juli 1885. 
Von den für neue Modelle mehrerer Bekleidungs- und Ausrüstungestück der Infanterie unterm 18. April 1884 
— Nr. 603/2 M. O. D. 3 — ausgeworfenen Preisen sind zuerkannt worden: 
1) 100 M. dem Helm.. .... . . . Mr. 6137456, 
dem Tornister .. . . . Mr. 123321, 
2) 9000 = 
3) 100 Nl.. 321 987, 
4) 300 = der Feldflasche Nr. 111 111, 
5) 300 = dem Brotbeuktel Nur. 547 698, 
6) 1000 = den Marschstieflen Nr. 357 971, 
7) 10 4 - Nr. 214 789 und 
B¾ 100 = der zweiten (leichteren) Fusdetleidung Nr. 311 284. · 
Von der Zutheilung der übrigen drei Preise mußte abgesehen werden, weil die Einsender der in 
Tetacht kommenden Modelle bezw. diese letzteren selbst nicht den im Preisausschreiben gestellten Bedingungen 
entsprachen. 
Gemäß Passus 6 des letzteren stehen die nicht prämiirten Modelle nunmehr innerhalb dreier 
Monate zur Verfügung der Einsender. Dieselben wollen sich, unter Angabe ihrer Adresse und der Modell- 
Nummer, wegen Auslieferung der Modelle direkt an das Königliche Haupt-Montirungs-Depot hierselbst wenden. 
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten der Einsender. 
Kriegsministerium. 
No. 476/5. 85. M. O. D. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 150. 
Gleichstellung der Kadetten-Eintrittsprüfung für die Marine mit der Portepeefähnrichsprüfung der 
rmee. 
Berlin, den 6. Juli 1885. 
Es wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß nach den 88. 4, 1. c. und 9, 2. der Allerhöchsten 
Verordnung über die Ergänzung des Seeoffizierkorps vom 24. än d. J. einerseits der für den Eintritt als 
Kadett erforderliche wissenschaftliche Bildungsgrad auch durch Vorlage eines Zeugnisses über die bestandene 
ortepeefähnrichsprüfung der Armee nachgewiesen werden kann, andererseits das Zeugniß über die bestandene 
adetten-Eintrittsprüfung bei etwaigem Uebertritt eines Kadetten von der Marine zur Armee von der Ab- 
legung der Portepeefähnrichsprüfung befreit. 
Kriegsministerium. 
No. 468/6. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 151. 
Dislokation der 5. Eskadron 1. Schlesischen Husaren-Regiments Nr. 4. 
Berlin, den 13. Juli 1885. 
Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 19. Februar 1885 na die Verlegung der 5. Eskadron 1. Schlesischen 
usaren-Regiments Nr. 4 von Münsterberg nach Ohlau befohlen worden, was mit dem Hinzufügen zur 
P zunn der gebracht wird, daß diese Dislokation nach Beendigung der diesjährigen Herbstübungen 
attzufinden hat. 
  
  
  
Kriegsministerium. 
J. V. 
No. 222/7. A. 1. v. Hänisch. 
Nr. 152. 
Dauer der informatorischen Beschäftigung der Militäranwärter in einzelnen Stellen der Verwaltung 
in Elsaß-Lothringen. 
Berlin, den 28. Juni 1885. 
Jn Folge getroffener Vereinbarungen kann in Elsaß-Lothringen die informatorische Beschäftigung der 
ilitäranwärter für den Dienst als Sekretariats= und Kassenassistent bei der allgemeinen Verwaltung, sonie 
 
	        
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