Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

Berlin, den 11. August 1885. 
Vorstehendes Verzeichniß wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegsministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Hänisch. Seyfried. 
No. 112/8. A. 2. 
  
Nr. 164. 
Kommandos zur Reinigung der bei den Landwehr-Bezirkskommandos lagernden Bekleidungs-Bestände. 
Berlin, den 11. August 1885. 
Unter Aufhebung der Erlasse vom 28. September 1877 No. 22/8 M. O. D. 3. und vom 11. November 1882 
No. 572/10 M. O. D. 3. wird es fortan ledi 10 in das Ermessen der Königlichen Generalkommandos 
estellt, in welchem Umfange Mannschaften der In anterie Truppentheile des Korpsbereichs zu den Landwehr- 
ezirkskommandos bchufs usführung der Erhaltung der Landwehr-Bekleidungs-Bestände erforderlichen 
Reinigungsarbeiten zu kommandiren 1 it Rücksicht auf den Kostenpunkt werden indeß in der Regel 
Mannschaften derselben bezw. der nächstgelegenen Garnisonen zu kommandiren sein, sofern nicht dienstliche 
Gründe eine Abweichung hiervon nothwendig machen. 
Kiegsminifterium z Militär-Oekonomie-Departement. 
ume. Nitschmann. 
421 7. M. 0. D. 3. 
  
Nr. 165. 
Entfernung zwischen Königsberg i. Pr. und Pillau. 
Berlin, den 11. August 1885. 
Nach einer Mittheilung des Kursbüreaus des Kaiserlichen Reichs-Postamts beträgt die Entfernung zwischen 
Königsberg i. Pr. und Pillau auf dem Wasserwege 45 Kilometer. 
-ie Post- und Eisenbahnkarte vom Jahre 1874 und der Kilometerzeiger sind hiernach zu berichtigen. 
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
Blume. Nitschmann. 
132/8. M. O. D. 3. 
  
Nr. 166. 
Sparkasse der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Bekanntmachung. 
Berlin, den 1. Juli 1885. 
Es kommen immer häufiger Fälle vor, daß aus dem aktiven Militär-Dienste ausscheidende Unteroffiiere 2c. 
lhre gstaruiss. in der Meinung, sie seien bereits von ihrem Truppentheile rechtzeitig gekündigt, bei haesseitger 
parkasse sesort abzuheben wünschen, während eine Kündigung seitens des Truppentheils nicht satse nden 
bat. Der Unterzeichnete sieht sich daher hierdurch veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß eine Auszahlung der 
deponirten Sparkassen -Einlagen nur erfolgen kann, wenn seitens des Truppentheils oder des betreffenden 
Interessenten seibst ie im S. 11 des Sparkassen-Reglements ausbedungene Kündigung der Sparkassen-Dokumente 
vorangegangen ist. . rmr » 
Die Truppen 2c. werden hierdurch auf diese Kündi nezeftisen mit dem Bemerken hingewiesen, im 
Interesse der ausscheidenden Unteroffiziere 2c. hiernach verfahren resp. die betreffenden Interessenten danach 
bescheiden zu wollen. 
Der Vorsitzende des Verwaltungs-Raths der Ebbensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
v. Grolman, 
ad JN. 949. /85. Generalmajor. 
  
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