Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

2 Drillichjacken*) (dem Unteroffizier — einschl. Lazarethgehülfen — 1 Drillichroch), 
2 alsbinden, f lichf 
2 Paar Tuchhosen (möglichst neue), 
1 Paar #uchhosen“ Hacsen! 
2 Paar Drillichhosen, 
2 Paar Unterhosen, 
1 Tte noshuhe Unteroffi schl. Lazarethgehülf Paar Lederhandschuhe) 
1 Paar Tuchhandschuhe (dem Unteroffizier — einschl. Lazarethgehülfen — 2 Paar Lederhandschuhe), 
2 Paar Lhen bezw. Schuhe (neuh 
2 Paar Sohlen nebst Flecken und Aufnähegeld-), 
3 Hemden (darunter 1 neues), « » » , 
1 HeimB v' Ichato mit Zubehör (ohne Haarbusch, da dieser bei der Militär-Schießschule nicht 
angelegt wird), Z Z 
1 Tornister mit Jbefer (derselbe muß so eingerichtet sein, daß das Kochgeschirr sowohl hinten 
als auch oben angeschnallt werden kann), 
1 Leibriemen mit Schloß, 
1 Mantelriemen, 
1 Brotbeutel, 
Enhflasche, 
äbeltroddel, 
atrontaschen (die Unteroffiziere ebenfalls), 
1 Gewehrriemen (möglichst neu), 
2 Patronenbüchsen, 
1 Ble 7W zu den Reservetheilen, 
  
1 
2 
2 
1 Fettbüchse, 
1 ochgese irr, 
1 Paar Kochgeschirrriemen, 
1 Gewehr?), 
1 Spiralfeder, 
1 Schraubenzieher, 
1 Mündungsdeckel, 
1 Visirkappe, 
1 Seitengewehr, 
1 Soldbuch, 
1 Eeancbu, 
1 Schießbuch; ** 
den Hornisten das Signal-Instrument nebst Zubehör (Gewehre nebst Zubehör sowie die Patronen- 
büchsen und -Taschen kommen für dieselben in Wegfall). # 
3) Jedem kommandirten Unteroffizier und Gemeinen — mit Ausnahme der Offizierburschen — ist ein 
kleiner Spaten mitzugeben. « 
4) er ist für jeden zur Stamm-Kompagnie Kommandirten zur Instandhaltung der Bekleidungs- 
egenstände etwas blaues und graues Tuch, sowie etwas Drillich und Futterleinwand als Flick- 
material mitzusenden. v 
5) ### enheile haben darauf zu achten, daß die Kommandirten mit vollkommen guter Fußbekleidung 
ehen find. 
6) Sämngt ne Sachen müssen neuester Probe und mit dem Namen des betreffenden Kommandirten 
versehen sein. 
7) Der etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken ist der Militär-Schießschule auf 
direkte Requisition zu übersenden. 
  
*) An Stelle der beiden Drillichjacken ist den Mannschaften der Großherzoglich Mecklenburgischen Regimenter 
eine Blouse mitzugeben. 
*“) Sohlen nebst Aufnähegeld sind nur den zur Stamm-Kompagnie Kommandirten mitzugeben und für die 
zum Lehrkurfus Kommandirten nur auf direkte Requisition der Militär-Schießschule zu Übersenden. 
*) Die Gewehre müssen sich in einem vollständig reparaturfreien Zustande befinden und sind daher vor dem 
A ang der Kommandirten einer Revision bezw. Reparatur zu unterziehen (F. 36, Anmerkung zur Vorschrift für die 
Instandhaltung der Waffen bei den Truppen).
	        
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