Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

— 181 — 
Nr. 187. 
Extraordinärer Verpflegungszuschuß für Groß-Lichterselde. 
Berlin, den 16. September 1885. 
Fe#- den Garnisonort Groß-Lichterfelde wird fortan nach Maßgabe des §. 11 des Reglements über die 
aturalverpflegung der Truppen im Frieden der Verpflegungszuschuß besonders zur Fäste ung gelangen. 
Auf die Zeit vom 11. bis Ende September 1885 ist für denselben ein Verpflegungszuschuß von 
14 & pro Mann und Tag einschließlich des Zuschusses zur Beschaffung einer Frühstücksportion, zu gewähren, 
wirend 2i dahin der Verpflegungszuschuß nach dem Satze des zunächst gelegenen Garnisonortes Teltow 
zahlbar ist. 
Sollte an einzelne bereits zur Entlassung gekommene Mannschaften der Verpflegungszuschuß nach 
dem # des letzteren Garnisonortes über den 10. dieses Monats hinaus gezahlt sein, so kann es dabei 
ewenden. · 
Krieggministeriuth ; Militär-Oelonomie-Departement. 
J. V 
No. 29½9. M. O. D. 2. Schulz. Lenz. 
S-
	        
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