Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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Nr. 218. 
Beziehen enger Kantonnements-Qnartiere statt der Biwaks. 
Berlin, den 8. November 1885. 
Nach Bassus 21 auf Seite 103 der Verordnungen über die Ausbildung der Truppen für den Felddienst 
und über die größeren Truppen-Uebungen vom 17. Juni 1870 können statt der Biwaks enge Kantonnements- 
Quartiere bezogen werden, in welchen die Truppen unter Umständen auch das für das Biwak bestimmte Holz 
und Stroh erhalten. » . 
as Kriegsministerium hat Veranlassung darauf aufmerksam zu machen, daß auch in den letzteren 
Fällen den Gemeinden für die in den engen Kantonnements wirklich gestellten Naturalquartiere der tarif- 
mäßige Serwis gesetzlich nicht vorenthalten werden kann und unverkürzt zu gewähren ist. 
Stroh und Holz verbleibt indessen zur Disposition der Lauppen und ist, soweit diese Materialien 
nach Lage der ehältnsss nicht etwa zur erbesserung der Lagerstätten bezw. analog wie im Biwak Verwendung 
finden, öffentlich zu verkaufen und der Erlös beim Kapitel 27 Titel 16 als Rückeinnahme nachzuweisen. 
Kriegsministerium. 
No. 630/10 M. 0. D. 4. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 219. 
Sanitätsbericht über die Deutschen Heere im Kriege gegen Frankreich 1870/71. 
Berlin, den 8. November 1885. 
Mit Bezug auf den Erlaß vom 18. Juni 1884 Nr. 618. 6. M. M. A. (A. V. Bl. Nr. 12 pro 1884) 
wird r’*!“6 zur Kenntniß gebracht, daß der 7. Band des Sanitätsberichts über die Deutschen Heere im 
Kriege gegen Frankreich 1870/71 im Drucke fertiggestellt worden ist. Den Königlichen Kommandobehörden 2c. 
werden die für sie bestimmten Exemplare dieses Bandes nebst einem Vertheilungsplane per Couvert zugehen. 
Kriegsministerium. 
No. 1981/10. 85. M. M. A. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 220. 
Ansgabe des Nachtrages V. zu der Anleitung zur guten Erhaltung der Artillerie-Depotbestände bei der 
Aufbewahrung und beim Transport. 
Berlin, den 16. November 1885. 
Der vorbcheichneie Nachtrag wird den betreffenden Kommando= und Militär-Verwaltungsbehörden in der 
  
erforderlichen Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zugehen. 
Kriegsministerium. 
No. 297. 10. Art. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 221. 
Abänderungen (II) zum Etat für die jährliche Uebungs= 2c. Munition 1833. 
Berlin, den 30. Oktober 1885. 
Die vorbezeichneten Abänderungen sind im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler 
und Soh Berlin 8W., Kochstraße Nr. 68—70, und zwar bei direkter Bestellung zum Preise von 5 Uf. 
für ein Exemplar, erschienen. 
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 88 1/10. Art. 1. v. Hänisch. Müller. 
 
	        
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