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Den nachbezeichneten Lehranstalten:
1. dem Knaben-Institut des Dr. Künkler (früher # 73. der Knaben-Abtheilung der HPatschule des
Privat-Erziehungs-Anstalt von Dr. Künkler Dr. Friedrich Thomas Roth (früher Teich-
und Dr. Burkart) zu Biebrich, mann) zu Leipzig und
#2. der katholischen Knaben= Unterrichts= und Er= f14. der Erziehungs-Anstalt des Dr. Heinrich Stoy
ziehungs = Anstalt von Gerhard Loben zu zu Jena
Kemperhof bei Coblenz, s
ist provisorisch, und zwar der unter Ziffer 2 aufgeführten Anstalt nur bis einschließlich zum Ostertermin 1887,
gestattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einährig- reiwilligen Militärdienst
denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten
Reglements in Gegenwart eines Re serunfskommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
Gleichzeitig wird der den Ansta
ten unter 2 und 4 verliehenen Berechtigung rückwirkende Kraft
z unsten derlenigen Zöglinge beigelegt, welche die zum Ostertermin 1885 abgehaltene Entlassungsprüfung
estanden haben.
Berlin, den 13. November 1885.
Der Reichskanzler.
W
Berlin, den 22. November 1885.
Vorstehende Bekanntmachungen werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Hänisch. v. Goßler.
No. 671. 11. Al.
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