Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

Armee-Verordnunge-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
19. Jahrgang. gerlin, den 6. Februar 1885. Nr. 2. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 .X. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Bussgandluneen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.4. 90 A 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 17. 
Schützenabzeichen bei Brandenburgischen Aermel-Aufschlägen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die Schützenahzeichen bei Brandenburgischen Aermel- 
Aufschlägen sertan allgemein auf dem Unterärmel des Waffenrocks über der Aermelpatte getragen werden. 
  
  
  
  
  
  
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 8. Januar 1885. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. Bronsart v. Schellendorff. 
Berlin, den 15. Januar 1885. 
Vorstehende Alechochse Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Die Ausgabe bezüglicher Proben wird nach bewirkter Anfertigung erfolgen. 
Kriegs-Ministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 267. 1. 85. M. O. D. 3. 
  
Nr. 18. 
. Rekrutirung der Armee für 1885/86. 
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung der Armee für 1885/86 das Nachstehende: 
I. Entlassung der Reservisten. 5½m 
1) Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei denjenigen Truppen, welche 
an den Herbst-Uebungen Theil nehmen, am 1. oder 2. Tage nach Beendigung derselben, beziehungs- 
weise nach dem Wiedereintreffen in den Garnisonen stattzufinden *§•* # 
2) Für das Pommersche Haralrt! erie-Regiment Nr. 2 und das Schleswigsche Fuß-Artillerie-Bataillon Nr. 9 
t der 29. August, für alle übrigen Truppentheile der 29. September der späteste Entlassungstag 
der Veseriften. Das Nähere bestimmen die betreffenden General-Kommandos, für die Fuß-Artillerie 
die General-Inspektion der Artillerie. » » 
3) Die zu halbjähriger aktiver Dienstzeit eingestellten Trainsoldaten sind am 31. Oktober dieses Jahres 
zuihne 30. April künftigen Jahres zu entlassen, die Oekonomie-Handwerker am 29. September 
ieses Jahres. 
4) Beurlaubungen von Mannsschaften zur Dispostion der Truppentheile haben an den Entlassungsterminen 
insoweit . erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II bezeichneten Quoten zur Einstellung 
gelangen können.
	        
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