Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

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Die auf das Königreich Preußen (II. Armee-Korps) und auf das Königreich Bayern bezüglichen 
Veränderungen der Laee eiris-Eintheilung — Anlage 1 zu §. 1 der Ersatz-Ordnung — treten erst vom 
1. April d. J. ab in Wirksamkeit. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 694/2. 85. A. 1. v. Hänisch. v. Wittich. 
  
Nr. 49. 
Die von der Artillerie-Werkstatt zu Spandan gelieferten Hufeisen. 
Berlin, den 28. Februar 1885. 
Seit dem Jahre 1880 hat bei der Anfertigung der Hufeisen in der Artillerie-Werkstatt zu Spandau eine 
Aenderung in der Weise stattgefunden, daß die vorderen Nagellöcher an der Zehe mit Au icht auf ihre 
gertche Lochung weiter von dem äußeren Rande des Hufeisens abgerückt sind, als die letzten Nagellöcher an 
er Tracht. 
# Die von der Artillerie. Werkstatt zu Spandau gelieferten Hufeisen älterer Fertigung, bei welchen 
diese Aenderung nicht vorhanden ist, sind allmälig aufzubrauchen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Hänisch. v. Goßler. 
No. 316/2. 85. A. 2. 
— — 
Nr. 50. 
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1884 verabreichten Natnralien. 
Berlin, den 2. März 1885. 
Nach den gemäß §. 156 des Reglements über die Natural-Verpflegung der Truppen im Frieden dem Kriegs- 
Ministerium zgegangenen Berichten der Königlichen General-Kommandos sind im Jabre 1884 im Ganzen 
16 Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen verausgabten Naturalien erhoben worden und zwar: 
Davon wurden erachtet für 
Ueberhaupt: begründet: unbegründet: 
Beim I. Armee-Korps 2 1 1 
- II. - -1. — 1 
- IV. - #: 1 — 1 
Ob V. - - 3 1 2 
- VI. - 2 1 1 
VIII. - = 1 — 1 
- X. - - 3 2 1 
- XI. - - 3 — 3 
Summa 16 11 
In den Fällen, in denen die gemachten Ausstellungen als gerechtfertigt anerkannt worden sind, hat 
der Ersatz in gutem Material oder in Gelde sofort stattgefunden. 
Die Korps-Intendanturen haben die betreffenden Lieferanten auf die genaue Innehaltung der 
kontraktlich übernommenen Verpflichtungen ernstli bee in 3 Fällen Geldstrafen verfügt, in einem Falle 
ist neben einem Verweise Aufhebung des Kontrakts bei fernerer Verletzung der ontrafklichen Verpflichtung 
angedroht. 
Kriegs-Ministerium; Militär-OekonemieDepartement. 
v. Hartrott. Lischke. 
# 
No. 915/2. 85. M. O. D. 2.
	        
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