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Armee-Verordnunge-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
19. Jahrgang. Herlin, den 13. März 1835. Nr. 5.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 .&. 50 A. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
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Nr. 53.
Uebungen des Beurlanbtenstandes für das Etatsjahr 1885/86.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der Uebungen des Beurlaubtenstandes für das
Etatsjahr 1885/86:
1) Es werden zu diesen Uebungen aus der Landwehr und Reserve einberufen:
a. bei der Infanterie 93200 Mann
b. den Säzern und Schützen 2700
„ der ss 6600 ,leinschließlich der vom Kriegsministerium festzusetzenden
. den ß öunieren 2500. Zahl von Unteroffizieren, Lazarethgehülfen rc.
f.. = dem Eisenbahn-Regiment 450
g.Train 534 -
Die Bestimmung über die weitere Vertheilung hat durch das Kriegsministerium zu erfolgen;
ebenso hat dasselbe bezüglich der Uebung der Arbeitssoldaten die erforderlichen Anordnungen zu treffen.
2) Für das zu den Uebungen der Ersatz-Reserve abzukommandirende Ausbildungs-Personal, worüber
an anderer Stelle verfügt werden wird, können zu den Linien-Truppentheilen übungspflichtige Offiziere
und Mannschaften des Beurlaubtenstandes bis zu der für diese Kategorien bestimmungsmäßigen
Dauer eingezogen werden. ·
3) Ueber die zum XIV. Armee-Korps einzuberufenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes habe Ich
durch Meine Ordre vom 12. v. Mts. Bestimmung getroffen.
bgesehen von den unter 2 angeordneten Einziehungen finden bei diesem Armee-Korps keine
anderweitigen Uebungen des Beurlaubtenstandes der Infanterie, Feld-Artillerie und Pioniere statt.
4) Die Dauer der unter 1 gedachten Uebungen für die Landwehr — die Tage des Zusammentritts
und Auseinandergehens am Uebungsorte mit einbegriffen — beträgt 12 Tage. Wo es im Interesse
der Ausbildun für wünschenswerth erachtet wird, kann für die Reservisten, je nach Bestimmung
der General-Kommandos bezw. obersten Waffen-Instanzen, diese Uebungszeit bis zu 20 Tagen
verlängert werden. # · ·. »
Fu die Dauer der Uebung des Trains trifft das Kriegsministerium nähere Bestimmung.
ie zu diesen Uebungen aus dem Beurlaubtenstande einzuziehenden Offiziere oder Unteroffiziere
aben überall einen Tag früher am Uebungsorte einzutreffen. als die übrigen Mannschaften.
5) Die Uebungen der Jnsinkerse werden durch die General-Kommandos, bei den anderen Waffen
durch die obersten Waffen-Instanzen geleitet. « »
6) Die Uebungen der Landwehr-Infanterie finden in Bataillonen, und nur, wo lokale oder andere
Verhältnisse dies durchaus bedingen, in Kompagnien, die der Landwehr-Fuß-Artillerie in Kompagnien,