Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Neunzehnter Jahrgang (19)

  
  
* F z Genügend zu erachtende Leistung, 
233Meter Anschlag Scheibe bezw. für die Strichscheibe zu erfüllende 
S“ Bedingung. 
  
  
  
  
III. Uebungsperiode (25 Patronen). 
1 5 100 en ausgelegt Strichshe 5 Treffer, 3 Mannsbreiten, 2 Strich.-) 
2 5 100 stehend aufgelegt Schulscheibe 4 Treffer, 3 Mannsbreiten, 1 Spiegel, 
20 Ringe. 
3 5 Sese t6 iges Einzelschießen nach §. 16. A. der Shieß-Instrukton. 
410 Gefechtsmäßiges Abtheilungsschießen nach §. 16. B. der Schieß-Instruktion. 
Anmerkungen: 
1) Die Uebungen 1 und 2 werden im Anzuge der Vorübung geschofsen. 
2) Bei dem Schießen nach der Strichscheibe sind pro Kopf nur 5 Patronen zu verwenden. 
7) Die Bestimmungen für die Schießausbildung der Ersatz-Reservisten der Jäger, Fhartillirie Pioniere 
und des Trains werden den betreffenden obersten Waffen-Instanzen über 63 Während der 
III. Uebungsperiode findet bei der Fußartillerie eine Schießübung mit der Büchse nicht statt. 
8) Zum Garnison-Wachtdienst dürfen die übenden Ersatz-Reservisten der Infanterie und Jäger nur ein 
bis zwei Mal behufs ihrer Ausbildung in diesem Dienstzweige herangezogen werden; diejenigen der 
Fußartillerie, der Pioniere und des Trains sind ganz davon zu befreien. 
Berlin, den 19. März 1885. 
Im Anschlusse an die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegsministerium: 
1) Die Uebungen der Ersatz-Reservisten 1. Klasse haben nach Maßgabe der beigefügten Zusammen- 
stellung stattzufinden. Bezüglich der Aufbringung besser annschaften bleiben im Uebrigen die 
ütsegngen des Schlußpassus des Erlasses vom 6. April 1881 (Nr. 248. 4. A. 1.) maßgebend. 
2) Den General-Kommandos und Waffen-Instanzen wird anhemgegeben, von den in der obenge achten 
Aale gegebenen Felhetzungen abzuweichen, falls die lokalen Verhältnisse dies besonders wünschens- 
werth erscheinen lassen. 
Indessen ist bei der Infanterie die für die einzelnen Armee-Korps, bei den anderen Waffen die 
für jede derselben festgesetzte Eesommtzahl an Fesah.Reseroisten, sowie die Vertheilung derselben 
auf die Armee-Korpe innezuhalten und auch die Gesammtzahl des ausgeworfenen Ausbildungs- 
Personals nicht zu überschreiten. 
insichtlich der etwaigen Benutzung von Barackenlagern der Artillerie wird auf den Erlaß vom 
3. April 1883 (Nr. 985. 3. A. 1.) — Seite 82 des Armee-Verordnungs-Blattes für 1883 — 
Bezug genommen. # , 
3) Bebelch. der rechtzeitigen Festsetzung des Gestellungstages und Mittheilung desselben an die als 
übungs i niß ausgewählten Ersatz-Reservisten wird auf die Beachtung der Bestimmungen des §. 72, 10 
der Taat- rdnung und §. 15, A. 4—6 der Kontrol-Ordnung besonders hbingewiesen. 
4) Bei der Auswahl der für die Pioniere zu gestellenden Ersatz-Reservisten ist auf besonders kräftige 
Körper-Konstitution und den bürgerlichen Beruf der Mannschaften, hinsichtlich ihrer Eignung zur 
Ausbildung als Pioniere, zu rücksichtigen. Der Deutschen Sprache nicht mächtige Ersatz-Reservisten 
sind den Pionieren thunlichst nicht zuzuweisen. 
Hinsichtlich Auswahl der beim Train Uebenden ist zu beachten, daß nur solche Nasasten zur 
Einziehung gelangen, welche ihrer häuslichen Beschäftigung nach mit Wartung und Pflege von 
Pferden vertraut sind. 
5*) An Zulagen erhalten: 
*) Anmerkung zu 5: Auf die außerhalb ihrer Garnison, sowie in die Barackenlager kommandirten und dort 
untergebrachten Offiziere und Aerzte findet event. die Anmerkung zu §. 51 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische 
Heer im Frieden und die Verfügung des Militär-Oekonomie-Departements vom 25. Juni 1878 Lachteag I, Seite 17 zu dem 
genannten Reglement) Anwendung. Werden die zu einer 14 tägigen Uebung einberufenen Ersatz-Reservisten in die Linien= 
ompagnien eingereiht (Nr. 7 der A. K.-O.), dann sind Zulagen für das Ausbildungs-Personal nicht zahlbar. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.