Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Armee-Verordnungo-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
20. Jahrgang. Herlin, den 31. März 1366. Nr. H. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.&. 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 JN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.6.904 
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen. 
Nr. 60. 
Formations= 2c. Aenderungen aus Anlaß des Etats 1886,87. 
Ich bestimme hiermit: 
1) Der Etat des Generalstabes an Offizieren erhöht sich im Hauptetat um 3 Hauptleute 1. Klasse, im 
Nebenetat um 2 Hauptleute 2. Klasse. Mit Hülfe ersterer Stellen wird für die Gouvernements 
von Kn und Mainz beziehungsweise für die Kommandantur von Posen je 1 Generalstabsoffizier 
etatsmäßig. 
2) Von den Vem Kommandeur der Haupt-Kadettenanstalt untergebenen Stabsoffizieren hat künftig der 
älteste als etatsmäßiger Stabsoffizier unter Führung dieses Diensttitels bei der genannten Anstalt 
zu fungiren. Die Ernennung zum etatsmäßigen Stabsoffizier, welcher in Gemäßheit Meiner Ordre 
vom 8. November 1883 grundsätzlich der Oberstlieutenantscharge angegeren soll, erfolgt durch 
Meinen, in jedem einzelnen Falle abzuwartenden Befehl. Der etatsmäßige Stabsoffizier hat den 
Anstalts-Kommandeur bei Abwesenheit oder Behinderung zu vertreten, denselben bei Verwaltung 
der —— Angelegenheiten des Instituts zu ungesstüeen und als Unterrichts-Dirigent der 
Selekta die wissenschaftliche und besondere militärische Ausbildung der Selektaner nach Maßgabe 
der hierüber bestehenden Bestimmungen zu leiten. In letzter Eigenschaft bat er den Militärlehrern 
der Selekta gegenüber die Disziplinarstrafgewalt eines nicht detachirten Bataillons-Kommandeurs. 
3) Bei dem Stabe des Eisenbahn-Regiments wird der bisher etatsmäßige inaktive Offizier durch einen 
aktiven Offizier — Hauptmann 1. Klasse — ersetzt. 
4) Für die Stellen der Vorstände der Festungsgefängnisse in Köln und Spandau wird das 
ehalt eines Stabsoffiziers (Bataillons-Kommandeurs der Infanterie) etatsmäßig. 
5) Die Zahl der Feuerwerksoffiziere rrhöt sich um 1 Hauptmann 2. Klasse. 
6) Dem Stamm des Reserve-Landwehr-Regiments (1. Berlin) Nr. 35 tritt 1 Assistenzarzt, dem Stamm 
des Reserve-Landwehr-Regiments (2. Berlin) Nr. 35 1 Stabsarzt hinzu; die Stelle des Garnison- 
arztes in Saarlouis geht ein. 
7) Das Gehalt von 32 Oberstabsärzten 1. Klasse wird auf 5400 Mark, das Anfangsgehalt der Zahl- 
meister auf 1650 Mark erhöht. 
8) Für die bisher auf den Unteroffizier-Etat in Anrechnung gebrachten Maffenmeister kommt bei dem 
tabe jeder Feld-Artillerie-Abtheilung und bei der Artillerie-Schießschule eine Beamtenstelle in 
Aufag bei den Ferd-Artillerie-Abtheilun en unter gleichzeitiger Umwandlung einer Unteroffizier= in 
eine Gemeinenstelle. Auf die Waffenmeister finden im Allgemeinen die für Büchsenmacher gegebenen 
Bestimmungen Anwendung. 
9) Fen ienst von Gewehraufsehern bei den Artillerie-Depots sind 34 Zeugsergeanten an- 
zustellen. 
 
	        
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