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Armee-Verordnungo-Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
20. Jahrgang. Herlin, den 31. März 1366. Nr. H.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.&. 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 JN berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.6.904
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 60.
Formations= 2c. Aenderungen aus Anlaß des Etats 1886,87.
Ich bestimme hiermit:
1) Der Etat des Generalstabes an Offizieren erhöht sich im Hauptetat um 3 Hauptleute 1. Klasse, im
Nebenetat um 2 Hauptleute 2. Klasse. Mit Hülfe ersterer Stellen wird für die Gouvernements
von Kn und Mainz beziehungsweise für die Kommandantur von Posen je 1 Generalstabsoffizier
etatsmäßig.
2) Von den Vem Kommandeur der Haupt-Kadettenanstalt untergebenen Stabsoffizieren hat künftig der
älteste als etatsmäßiger Stabsoffizier unter Führung dieses Diensttitels bei der genannten Anstalt
zu fungiren. Die Ernennung zum etatsmäßigen Stabsoffizier, welcher in Gemäßheit Meiner Ordre
vom 8. November 1883 grundsätzlich der Oberstlieutenantscharge angegeren soll, erfolgt durch
Meinen, in jedem einzelnen Falle abzuwartenden Befehl. Der etatsmäßige Stabsoffizier hat den
Anstalts-Kommandeur bei Abwesenheit oder Behinderung zu vertreten, denselben bei Verwaltung
der —— Angelegenheiten des Instituts zu ungesstüeen und als Unterrichts-Dirigent der
Selekta die wissenschaftliche und besondere militärische Ausbildung der Selektaner nach Maßgabe
der hierüber bestehenden Bestimmungen zu leiten. In letzter Eigenschaft bat er den Militärlehrern
der Selekta gegenüber die Disziplinarstrafgewalt eines nicht detachirten Bataillons-Kommandeurs.
3) Bei dem Stabe des Eisenbahn-Regiments wird der bisher etatsmäßige inaktive Offizier durch einen
aktiven Offizier — Hauptmann 1. Klasse — ersetzt.
4) Für die Stellen der Vorstände der Festungsgefängnisse in Köln und Spandau wird das
ehalt eines Stabsoffiziers (Bataillons-Kommandeurs der Infanterie) etatsmäßig.
5) Die Zahl der Feuerwerksoffiziere rrhöt sich um 1 Hauptmann 2. Klasse.
6) Dem Stamm des Reserve-Landwehr-Regiments (1. Berlin) Nr. 35 tritt 1 Assistenzarzt, dem Stamm
des Reserve-Landwehr-Regiments (2. Berlin) Nr. 35 1 Stabsarzt hinzu; die Stelle des Garnison-
arztes in Saarlouis geht ein.
7) Das Gehalt von 32 Oberstabsärzten 1. Klasse wird auf 5400 Mark, das Anfangsgehalt der Zahl-
meister auf 1650 Mark erhöht.
8) Für die bisher auf den Unteroffizier-Etat in Anrechnung gebrachten Maffenmeister kommt bei dem
tabe jeder Feld-Artillerie-Abtheilung und bei der Artillerie-Schießschule eine Beamtenstelle in
Aufag bei den Ferd-Artillerie-Abtheilun en unter gleichzeitiger Umwandlung einer Unteroffizier= in
eine Gemeinenstelle. Auf die Waffenmeister finden im Allgemeinen die für Büchsenmacher gegebenen
Bestimmungen Anwendung.
9) Fen ienst von Gewehraufsehern bei den Artillerie-Depots sind 34 Zeugsergeanten an-
zustellen.