Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

Nr. 61. 
Uebungen der Ersatz-Reservisten im Etatsjahre 1886/87. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Bezug auf die Uebungen der Ersatz-Reservisten im 
Etatsjahre 1886/87 
1) Aus der Ersatz-Reserve 1. Klasse sind einzuberufen: 
a. zu einer ersten (10wöchigen) Uebung: 
bei der Infanterie ......... 11 100 Mann, 
se den zuerrn. 14199 
  
bei der Fußartilleee 109056 
bei den Pionieen 6z772 
beim Trannn:nn 870 
zusammen 17°998 Mann; 
b. zu einer zweiten (4wöchigen) Uebung: 
bei der Infanterie . 8238322 Mann, 
bei den JIaggen 276 = 
bei der Fußartillerieeeee 902 
bei den Pionieren 500 
6 * zusammen 10 000 Mann; 
rW in erster Linie Mannschaften, welche im Etatsjahre 1885/86 zum ersten Male 
ge en; 
c. zu einer dritten (14tägigen) Uebung: 
bei der Infanteriieern 7 182 Mann, 
bei den Jitgen 180 
bei der Fußartilleriee 704 = 
bei den Pionieren ....... 434 = 
« » zuammen..85WTann, . 
uådbtzävår in erster Linie Mannschaften, welche im Etatsjahre 1883/84 zum ersten Male 
g en; 
d. zu einer vierten (14 tägigen) Uebung: 
  
bei der Infanterie ... ..6156Mmm, 
beidenIäern.............. 154 = 
bei der apartilerie ............ 572- 
beidenionieren......... ... 318 = 
  
zusammen 7 200 Mann, 
und 1 in erster Linie Mannschaften, welche im Etatsjahre 1881/82 zum ersten Male 
eübt haben. 
ie Bestimmung über die weitere Vertheilung, sowie über das von den Truppentheilen zu 
kommandirende kähee hat durch das Kriegsministerium zu erfolgen; bei dem Gardekorps 
finden derartige Uebungen nicht statt. 
2) In die vorb4chnete auer der Uebungen ist der Eintreffetag am Uebungsort und der Entlassungstag 
miteingerechnet. 
3) Die Uebungen bei der Infanterie werden durch die Generalkommandos, bei den übrigen Waffen 
durch die Waffen-Instanzen nach Maßgabe der beifolgenden von Mir für die Ausbildung genehmigten 
Bestimmungen geleitet. 
4) Für die 10 wöchige Uebung wird im Besonderen Folgendes bestimmt: 
a. Die übenden Ersat Reseroisten werden im Allgemeinen bei der Infanterie in eine Kompagnie 
bei jedem Regiment, bei der Fußartillerie, den Pionieren und dem Train in eine Kompagnie 
bei ledem Bataillon, und bei den Jägern in ein Detachement bei jedem Bataillon 
ormirt. 
b. Als Uebungsorte für die Infanterie werden in der Regel Garnisonorte besen Waffe bestimmt. 
Zc. Die Ersatz-Reservisten der Jäger, Pioniere und des Trains üben bei den betreffenden Bataillonen. 
d. Die Uebungsorte für die Fuhartillerie bestimmt die General-Inspektion der Artillerie im Ein- 
verständniß mit den bezüglichen Generalkommandos. v 
e. Der Beginn für die Uebungen ist bei der Fußartillerie auf den 1. September, beim Train auf
	        
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