Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

  
  
Genügend zu erachtende Leistung, 
Meter. Anschlag. Scheibe. bezw. für die Strichscheibe zu er- 
füllende Bedingung. 
Uebung. 
zahl 
  
Nummer 
atronen. 
  
  
  
  
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, 
II. Nebungsperiode (40 Patronen). 
  
  
  
1 5 100 ste aufgelegt Strichscheibe 5 ester 3 Mannsbreiten, 2 Strich.2) 
2 5 100 stehend freihändig Schulscheibe 4 g# gr 3 Mannsbreiten, 1 Spiegel, 
0 Ringe. 
3 5 150 liegend aufgelegt Schut guit aufgeklebter5 Treffer, 3 Mannsbreiten, 1 Figur. 
rustscheibe 
4 5 150 liegend aufgelegt Sch surche mit aufgeklebter 4 Treffer, 2 Mannsbreiten, 1 Figur. 
Rumpfscheibe 
5 5 200 knieend Kniescheibe 1 Figur. 
6 5 500 liegend aufgelegt Sektionsscheibe reffer. 
7!Rest der Patronen Gefechtsmäßiges Einzelschießen nach §. 16, A. der Schießinstruktion. 
  
  
Anmerkungen: 
1) Die Uebungen 1 bis 3 werden im Anzuge der Vorübung, die Uebungen 4 bis 6 im Anzuge der Hauptübung 
geschofsen. 
2) Bei dem Schießen nach der Strichscheibe sind pro Kopf höchstens 10 Patronen zu verwenden, auch wen#n 
hiermit die Bedingung noch nicht erfüllt sein sollte. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
12 S " 6 D 
o“bm * Genügend zu erachtende Leistung, 
5.. Meter. Anschlag. Scheibe. bezw. für die Strichscheibe zu er- 
E füllende Bedingung. 
# . 
III. und IV. Uebungsperiode (je 25 Patronen). 
1 5 100 sehen aufgelegt Stri Krte 5 #ester 3 Mannsbreiten, 2 Strich.2) 
2 5 100 Jstehend freihändig Schulscheibe 4 3 Mannsbreiten, 1 Spiegel, 
inge. 
3 5 Hesehtemäsgee Einzelschießen nach §. 16, A. der Schießinstruktion. 
4 10 Gefechtsmäßiges Abtheilunsschietzen nach §. 16, B. der Schießinstruktion 
  
  
Anmerkungen: 
1) Die Uebungen 1 und 2 werden im Anzuge der Vorübung geschofsen. 
2) Bei dem Schießen nach der Strichscheibe sind pro Kopf nur 5 Patronen zu verwenden. 
7) Die Bestimmungen für die Schießausbildung der Ersatz-Reservisten der Jäger, Fußartillerie, Pioniere 
und des Trains werden den betreffenden obersten Waffen-Instanzen überlassen. Während der 
III. und IV. Uebungsperiode findet bei der Fußartillerie eine Schießübung mit der Büchse nicht statt. 
8) Zum Garnison-Wachtdienst dürfen die übenden Ersatz-Reservisten der Infanterie und Jäger nur 
während der ersten und zweiten Uebung je ein Mal behufs ihrer Ausbildung in diesem Dienstzweige 
leongezogen werden; diejenigen der Fußartillerie, der Pioniere und des Trains sind ganz davon zu 
eien.
	        
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