Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Nr. 64. 
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1885 verabreichten Naturalien. 
Berlin, den 25. März 1886. 
Nach den gemäß §. 156 des Reglements über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden dem Kriegs- 
ministerium zugegangenen Berichten der Königlichen Generalkommandos sind im Jahre 1885 im Ganzen 
11 Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen verausgabten Naturalien erhoben worden. 
Davon wurden erachtet für: 
# Ueberhaupt: begründet: unbegründet: 
beim I. Armeekorps .....1 — 
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» zusammen 11 · 
In den Fällen, in welchen die erhobenen Ausstellungen als gerechtfertigt anerkannt worden sind, 
hat ein Ersatz in gutem Natural oder in Gelde sofort stattgefunden. 
Die Korps-Intendanturen haben die betreffenden Lieferanten in nachdrücklicher Weise auf die genaue 
Erfüllung der kontraktlich übernommenen Verpflichtungen hingewiesen und in drei Fällen Geldstrafen verfügt. 
Einer Magazin-Verwaltung, welche nicht ausgabefähige Fourage verabreicht Hette sind neben 
entsprechender Zurechtweisung die durch den Umtausch 2c. der Fourage entstandenen Mehrkosten auferlegt 
worden. 
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 463. 3. 86. M. O. D. 2. Blume. Engelhard. 
Nr. 65. 
Fortfall des Gewichtsausschlages bei den Hen= und Strohankäufen der Magazin-Berwaltungen. 
Berlin, den 26. März 1886. 
Auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 25. d. M. wird mit Bezug auf die Naturalien- 
beschaffungen der Magazin-Verwaltungen bestimmt: » 
1) Die Einnahme des Rauhfutters hat in Uebereinstimmung mit dem für Körnerfrüchte vorgeschriebenen 
Verfahren ohne Gewichtsausschlag zu erfolgen. · » 
2) Die beim Heu und Sterh während der Lagerung und Bewirthschaftung im Magazin entstehenden 
Abgänge dürfen innerhalb der Maximalsätze von · 
7 Prozent für Heu aus der neuen Ernte, welches unmittelbar nach derselben bis Ende 
September eingenommen ist, 
4 Lrozent für das übrige Heu und von 
4 Prozent für Stroh 
in Ausgabe gestellt werden. # 
3) Die Vorschriften der Magazin-Dienstordnung erfahren in Folge dessen folgende Abänderungen: 
a. im §. 90 sind zu streichen: · · 
der 3. Absatz beginnend mit den Worten: „Die Abnahme“ und endend mit dem Worte: „aufzu- 
fordern“, sowie aus dem letzten Absatze die Worte: „zu deren Deckung die oben vorgesehenen 
Gewichts-Ausschläge dienen“. · 
b. im 8. 100 sind in der Ueberschrift hinter „Lägern“ die Worte „und Stapeln“ einzuschalten, das 
andere „und“ bleibt zu streichen; der letzte Satz des ersten Absatzes beginnend mit: „die Ver- 
letzung“ fällt fort; an seine Stelle tritt zrurt · 
„Dasselbe gilt für die bei dem Rauhfutter ebenfalls durch Austrocknen sowie durch Samen- 
und sonfüge Abfälle entstehenden, bei der Aufräumung der betreffenden Stapel 2c. zu ermittelnden 
Verluste ( eunen Albgänge). Die Tlehn dieser Pflicht ist unter allen Umständen straffällig.“ 
Der erste Satz des zweiten Absatzes bat künftig zu lauten: · 
„Erfahrungsmäßig erreichen die erwähnten Abgänge gewöhnlich folgende Sätze.“ 
 
	        
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