Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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von jedem Armeekorps zwei, vom XI. Armeekorps drei ältere Stabsoffiziere der Infanterie, sowie 
vier Offiziere des Generalstabes. — 
Die Lehrkurse der Militär-Schießschule haben in der üblichen Zahl und Dauer stattzufinden. Als 
Hülfslehrer sind im Jahre 1886 seben Lieutenants heranzuziehen. 
Die Ergänzung des Personals der Gewehr-Prüfungs-Kommission hat in derselben Weise wie bisher 
zu erfolgen. — Das Krie zministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 17. Dezember 1885. 
ferner 
  
Wilhelm. 
Bronsfart v. Schellendorff. 
An das Kriegsministerium. 
Berlin, den 2. Januar 1886. 
Im Anschluß an die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegsministerium: 
A. Informationskurse für Regiments-Kommandeure bezw. ältere Stabsoffiziere 2c. bei der 
Z ç Militär-Schießschule. # · 
1) Die Defignirung der Theilnehmer an den Informations-Kursen ist den Königlichen Generalkommandos 
bezw. der Königlichen Inspektion der Jäger und Schützen, sowie dem Sizef des Generalstabes der 
Armee überlassen. 
2) Die zur Theilnahme an den Informationskursen kommandirten Regiments-Kommandeure 2c. versammeln 
sich am 6. Juli bezw. 28. September 1886 um 9 Uhr Morgens am Schießause der Militär= 
Schre chule zu Spandau, woselbst sie sich bei dem dort anwesenden Inspekteur der Infanterieschulen 
zu melden haben. 
Ueber “ Beförderung dahin von Berlin aus wird die Militär-Schießschule bei Uebersendung 
des Legitimationsscheines für die Empfangnahme der Abonnements-Fahrkarte — Ziffer 5 — nähere 
Mittheilung machen. · 
3) Die kommandirten Regiments-Kommandeure 2c. geben bis spütestens zum 20. April bezw. 10. Juli 
1886 der Militär-Schießschule von ihrer erfolgten Kommandirung zum Informationskursus Kennt- 
niß und theilen hierbei mit, ob sie in Berlin oder Spandau wohnen wollen. # 
4) Für die Dauer jedes Kursus werden den Theilnehmern, mit Ausnahme derjenigen aus der Garnison 
pandau, gemäß §. 4 der Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reiseko ten der Personen des 
Soldatenstandes des Preußischen Heeres — Armee-Verordnungs-Blatt 1881 Seite 70 — die chargen- 
mäßigen agegelder ewährt. 
5) Außer diesen Tagegeldern erhalten diejenigen Regiments-Kommandeure 2c., deren Garnison über 
22 km von Spandau entfernt ist, und welche in Rücksicht auf den in dieser Stadt herrschenden 
Wohnungsmangel von vornherein in Berlin Wohnung nehmen wollen, eine Entschädigung für die 
tägliche Reise nach Spandau, und zwar in Form einer Abonnements-Fahrkarte I. Klasse für die 
Eisendahnftrecke erlin — Spandau. 
6) Die Burschen der kommandirten Regiments-Kommandeure 2c. verbleiben für die Dauer des Kom- 
mandos in der Verpflegung ihrer kruppentheile und erhalten von diesen das Garnisonbrotgeld des 
Kommanferte, sowie, wenn sie in Berlin untergebracht sind, den täglichen L#hnungszuschuß von 
einem Pfennig. 
7) Die Mitnahme von Pferden auf Kosten der Militär-Verwaltung ist, wie bisher, ausgeschlossen. 
8) Die Reisekosten und Tagegelder für die Hin= und Rückreise, einschließlich der Tagegelder für die 
Dauer des ursus, sind seitens der Truppentheile zu zahlen und für Rechnung des Etatskapitels 34 
zu liquidiren. 
Die Militär-Schießschule zahlt und liquidirt für Rechnung des Etatskapitels 34 nur die Kosten 
für die unter 5 gedachten Fahrkarten, owie für Rechnung des Kapitels 35 die Entschädigungen für 
die Fahrten nach dem Schießplatz bei Tegel. 
B. Formation der Militär-Schießschule und der Gewehr-Prüfungs-Kommission für 1886. 
1) Die Kommandirungen zu der Militär- Fhiesschule und der Gewehr-Prüfungs-Kommission haben 
iie nach Maßgabe der anliegenden Uebersichten sowie der Bestimmungen vom 26. Dezember 1884 
### — Anlagen 3 und 4 zu Nr. 1 des Armee-Verordnungs-Blatts für 1884 — zu erfolgen. 
 
	        
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