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Es ist darauf zu halten, daß die als Handwerker von Profession zu kommandirenden
Gemeinen ihrer Profession gewachsen sind. ç
2) Bezüglich der Kommandirungen von Offizieren als Hülfslehrer zur Militär-Schießschule behufs
Verstärkung des Lehrpersonals wird der Inspekteur der Infanterieschulen entsprechende Anträge an
die Königlichen Generalkommandos richten — vergl. Ziffer 11, Absatz 5 der Dienstvorschrift für
den Inspekteur der Infanterieschulen, Armee-Verorbnung. Blatt 1881 Seite 153 —.
Kriegsministerium.
No. 733. 12. A. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 3.
Vorlagen für die Musterungs-Kommissionen.
Berlin, den 11. Januar 1886.
Jur Verminderung des Schreibwesens sind künftig die in dem § 9 der Instruktion für das Geschäft der
ökonomischen Musterungen bei den Truppen im Frieden vorgeschriebenen Bestands= und Beschaffungs-Ueber-
sichten in einfacher, die Fondsabschlüsse in zweifacher Ausfertigung der Musterungs-Kommission vorzulegen.
Die für die Akten der Intendantur bestimmte Ausfertigung (§ 31) ist dem Musterungsbericht (§ 30)
beizufügen und wird mit dem diesseitigen Bescheide auf den letzteren Curückgegeben.
Die Bestands-Uebersicht (Beilage 1) ist durch nachstehende Einschaltung zu ergänzen.
Klriegsministerium.
No. 23/1. M. O. D. 3. Bronsart v. Schellendorff.
Bei der letzten Musterung
betrug der Istbestand an
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