Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Es ist darauf zu halten, daß die als Handwerker von Profession zu kommandirenden 
Gemeinen ihrer Profession gewachsen sind. ç 
2) Bezüglich der Kommandirungen von Offizieren als Hülfslehrer zur Militär-Schießschule behufs 
Verstärkung des Lehrpersonals wird der Inspekteur der Infanterieschulen entsprechende Anträge an 
die Königlichen Generalkommandos richten — vergl. Ziffer 11, Absatz 5 der Dienstvorschrift für 
den Inspekteur der Infanterieschulen, Armee-Verorbnung. Blatt 1881 Seite 153 —. 
Kriegsministerium. 
No. 733. 12. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 3. 
Vorlagen für die Musterungs-Kommissionen. 
Berlin, den 11. Januar 1886. 
Jur Verminderung des Schreibwesens sind künftig die in dem § 9 der Instruktion für das Geschäft der 
ökonomischen Musterungen bei den Truppen im Frieden vorgeschriebenen Bestands= und Beschaffungs-Ueber- 
sichten in einfacher, die Fondsabschlüsse in zweifacher Ausfertigung der Musterungs-Kommission vorzulegen. 
Die für die Akten der Intendantur bestimmte Ausfertigung (§ 31) ist dem Musterungsbericht (§ 30) 
beizufügen und wird mit dem diesseitigen Bescheide auf den letzteren Curückgegeben. 
Die Bestands-Uebersicht (Beilage 1) ist durch nachstehende Einschaltung zu ergänzen. 
Klriegsministerium. 
No. 23/1. M. O. D. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
Bei der letzten Musterung 
betrug der Istbestand an 
  
  
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