Nr. 91.
Anderweitige Feststellung von Berpflegungszuschüssen für das 2. Quartal 1886.
D Berlin, den 24. April 1886.
ie Verpflegungszuschüsse für Preußisch-Holland und Groß-Lichterfelde für das 2. Quartal 1886, welche in
der Bekanntmachung vom 26 v. Mts. Nr. 609/3 M. O. D. 2 (A. V. l- S. 87) auf 9 bezw. 11 Pfennige
angegeben sind, betragen einschlie Sh des Zuschusses zur Beschaffung einer Frühstücksportion in Folge ander-
weitiger Festsetzung für Preußisch-Holland 10 Pfennige, für Groß-Lichterfelde 14 Pfennige für den Mann und Tag.
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 488/4. M. O. D. 2. Blume. Engelhard.
Nr. 92.
Veransgabung von Nachträgen zu verschiedenen Reglements.
Berlin, den 24. April 1886.
Zu nachstehend bezeichneten Reglements:
1) der Dienst-Ordnung für die Militär-Magazin-Verwaltungen,
2) der Dienst-Ordnung für die Feld-Magazin-Verwaltungen,
3) dem Reglement über die Natural-Verbstegung der Truppen im Frieden,
4) dem Geldverpflegungs-Reglement für das Preußische Heer im Frieden,
5) dem Reglement über die Bekleidung und lerüstung der Truppen im Frieden,
6) dem Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der Armee im Kriege,
7) der Instruktion für das Geschäft der ökonomischen ussrungen bei den Truppen im Frieden,
8) der Beschreibung der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke der Großherzoglich Mecklenburgischen,
Großherzoglich essischen und Herzoglich Braunschweigischen Truppentheile,
9) der Ent für die Verdingung von Lieserungen und Leistungen bei den Truppen in Hinsicht auf
die Bekleidungs-Wirthschaft, v ·
10) dem Reglement über die Servis-Kompetenz der Truppen im Frieden nebst Servis-Tarif für das
Seldstmeether- bezw. Naturalquartier und der Orts- assen-Eint eilung,
11) der Instruktion über die Lagerung der Truppen im Frieden »
sind Nachträge erschienen, welche den Königlichen General-Kommandos und Militär-Verwaltungs-Behörden
in der erforderlichen Anzahl unter Umschlag zugehen werden.
Außerdem werden, soweit dies noch nicht geschehen, Druckexemplare der §§. 191 und 192 des zu 5
gedachten Reglements in neuer Fassung zur Versendung gelangen.
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 462/3. 86. M. O. D. 3. Blume. Nitschmann.
N.r. 93.
Ergänzung einer Bekanntmachung.
Berlin, den 25. April 1886.
Den Königlichen General-Kommandos ist unter Umschlag eine Ergänzung zu der im Armee-Verordnungs=
Blatt für 1884 S. 139, Nr. 134 wrfentlichten. Bekanntmachung zugegangen. Von den Exemplaren sind
3 für jedes General-Kommando, 2 für jedes Brigade-Kommando und jede Landwehr--Inspektion und 1 für jedes
Bezirks-Kommando bestimmt.
Kriegsministerium; Degfartement für das Invalidenwesen.
J.
No. 1245. 4. 86. D. f. I.B. Spitz Wischhusen.
Tekturen gelangen zur Versendung:
1) Zur Vorschrift zur Verwaltung der Königlichen Pulverfabriken vom 13. März 1879;
2) zur Vorschrift für die Verwaltung der Königlichen technischen Institute der Artillerie exkl. Pulver-
sabeiken vom 26. November 1874.
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