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Zu §. 21 ist unter Zißer 1, in der zweiten Zeile anstatt der Worte „ebenfalls von dem Reise-
sende Les ener stabes“ zu setzen „von dem Natural-Verpflegungs-Fonds“, Ziffer 2 daselbst
ist zu streichen.
Zu 88. 24 und 25 sind die Festsetzungen unter Ziffer 5 zu streichen.
Ferner kommt der Abschnitt b des §s. 201 des Friedens-Natural-Verpflegungs-Reglements in
Wegfall.
Kriegsministerium.
No. 286/4. 86. M. O. D. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 99.
Namentliches Verzeichniß der ernaunten und gewähltän Beisitzer der Schiedsgerichte im Bereich der
Preußischen Heeresverwaltung.
d 6 Berlin, den 8. Mai 1886.
Unter Bezug auf die Veröffentlichung der zu Vorsitzenden bezw. Stellvertretern der Vorsitzenden der Schieds-
greichte im Bereich der Preußischen Heeresverwaltung ernannten Militärbeamten in Nr. 20 des Armee-
erordnungs-Blattes für 1885 — Erlaß vom 28. September 1885 — Nr. 759/9 85 Art. 2 — wird in der
Anlage das namentliche Verzeichniß der zu Beisitzern dieser Schiedsgerichte ernannten bezw. gewählten Personen
hiermit bekannt gemacht.
Kriegsministerium.
No. 750/4. 86. Art. 2. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 100.
Preisbewerbung für veteriná#re Zwecke.
Berlin, den 11. Mai 1886.
1) Für veterinäre Zwecke sollen Abhandlungen über
Ga. Bbfeie der Gelenke und Sehnen,
b. Druckschäden, Schwellungen, Ladendrucke,
I. Kolik,
d. Kondition der Dienstpferde,
durch eine Preisbewerbung gewonnen werden, an welcher alle Angehörigen des Heeres sich
betheiligen dürfen.
2) An Preisen werden ausgeworfen:
Für jede der Abhandlungen unter 1. a. b. und c. ein erster Preis von 1000 Mark, ein zweiter
Preis von 500 Mark, für die Abhandlung unter 1. d. ein erster Preis von 2000 Mark, ein zweiter
e e der. oli, wenn den sestellten Anford der Hauptsache entsprochen wird
3) Die Preise werden gezahlt, wenn den gestellten Anforderungen in der Hauptsache entsprochen wird,
und sind Lenlnhen K#brdlungen bestmmt welche als die gelungensten den meisten praktischen
utzen versprechen.
ierzu wird, ohne daß damit eine bindende Form auferlegt werden soll, bei den unter 1. a-#
bezeichneten Abhandlungen folgenden Gesichtspunkten Rechnung zu tragen sein:
a. Kennzeichen des betreffenden Uebels.
b. 2 welche Einwirkungen wird es bei den Dienstpferden in der Regel veranlaßt?
c. Wie kann den Entstehungsursachen vorgebeugt bezw. eine Verschlimmerung verhütet werden?
d. Welche fregeln sind in Abwesenheit bezw. bis zum Eintreffen des Roßargies zu ergreifen?
e. Grundsätze für die Behandlung durch den Noßarkt.
f. Fälle, welche nur selten auftreten, können außer Betracht gelassen werden. #
Bei der unter 1 d. bezeichneten Aufgabe wird davon ausgegangen werden können, daß diejenige
Arbeit, welche in der Erfüllung aller dienstlichen Anforderungen dem Pferde gegeben werden muß,
im Allgemeinen schon ausreicht, um dasselbe in Athem zu setzen und ihm die erforderliche Uebung
der Muskeln und Sehnen zu geben.