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Nr. 103.
Ladenpreis der Dienstvorschrift für die Waffeumeister der Feld-Artillerie.
Berlin, den 2. Mai 1886.
Der Preis für ein Exemplar der vorerwähnten Dienstvorschrift beträgt bei der Königlichen Hofbuchhandlung
von E. S. Mittler und Sohn, Berlin SW., Kochstraße Nr. 67 bei direkten Hestellungen guo der
Truppentheile 75 A. Z »
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 1058. 4. 86. Art. 1. v. Hänisch. Müller.
Nr. 104.
Servisanspruch der Selbstmiether, welche von einem Kommando direkt zu ihrem behufs der Uebungen
ansgerückten Truppentheile zurückkehren.
Berlin, den 3. Mai 1886.
Zur Beseitigung der bestehenden Zweifel über den Aulpruch derjenigen Selbstmiether auf den Servis der
arnison, welche von einem Kommando unmittelbar zu ihrem, behufs der Uebungen ausgerückten Truppentheile
zurückkehren, bemerkt das Departement Folgendes:
Es ist zu unterscheiden v
1) ob — anmando im Sinne des §. 35 des Servis-Reglements einer Versetzung gleich zu achten
gewesen ist, oder
2) ob dasselbe von vorübergehender bezw. unbestimmter Dauer war. * 4
In dem ersteren Falle, in welchem die Rückkehr als Zurückversetzung anzusehen ist, findet der §. 25
des Servis-Reglements Anwendung und kann bis zum Eintritt in den Servisgenuß eine Vergütung nur
nach Maßgabe des neuen Alinea 3 in Anspruch genommen werden. »
dem zweiten Falle ist im Hinblick auf die Festsetzung des §. 46. 1 a. a. O. der Servis der
Garnison von dem ch ab — unter Fortfall der etwa für die Garnison noch zuständigen Miethsentschädigung —
zahlbar, an welchem der Kommandirte beim Truppentheil wieder eintrifft, vorausgesetzt, daß nicht zone.
gelder bezogen werden und daß ferner in der Garnison thatsächlich eingegangene bezw. fortbestehende eths-
verbindlichkeiten zu erfüllen sind und hierüber der betreffenden Liquidation eine Bescheinigun beigefügt wird.
Sind dagegen keine Miethsverbindlichkeiten zu erfüllen, so beginnt der Servisbezug der Gärnion erst mit dem
wirklichen Eintreffen in derselben.
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 1167. 3. 86. M. O. D. 4. Blume. Schulz.
Nr. 105.
Feier des Todestages des Herzogs Leopold von Braunschweig.
Berlin, den 12. Mai 1886.
In enesen der Urkunde über die zum Andenken des Hochseligen Herzogs Leopold von Braunschweig
errichtete wohlthätige Stiftung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die biesfährige Gedächtniß-
feier am 27. April zu Frankfurt a. O. stattgefunden hat und bei dieser Gelegenheit 17 Kinder der Garnison-
(Leopold-) Schule daselbst vollständig neu gekleidet worden sind.
Kriegsminifterim. Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 129/5. A. 2. Müller. Seyfried.