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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
20. Jahrgang. erlin, den 5. Februar 1336. Nr. 2.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler 4& Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68.
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Der vierteljährliche — fbieses Flattes betägt 1 A. so Abonnirt kann werden: aperben bei den
Bei Letterer erfo aale nh * 8 ne t e Koa. Fic nach der Anzaß
terer einzelner Nummern dieses Blattes; 8 et l
der Druckbogen; je daauc dr de von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht flr einzelne Nummern noch
besonders eine saleer asbg festgesetzt ist — Die Expedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte,
Einkleben in die Akten Et Exemplare. Dieselben zum vierteljährlichen Pränumerationspreise von 1.6.
durch die Post — in 2 Zusendung von der Expedition zu beziehen.
Nr. 7.
Nekrutirung der Armee für 1886/87.
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung der Armee für 1886/87 das Nachstehende:
I. Entlassung der Reservisten.
1) Die Catlafsun der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei denjenigen Kruppen
an den rbflüungn Sei nehmen, am 1. oder 2. Tage nach Beendigung derselben, Wi#
weise na dem Wiedereintreffen in den Garni F stattzufinden.
2) Für das Pommersche Fuß-Artillerie-Regiment 2 und das Sc# leswigsche Fuß-Artillerie-Bataillon
. 9 ist der 31. August, für alle übrigen #mppeniheile der 30. September der späteste Entlassungs-
tag der Reservisten. Das Nähere bestimmen die betreffenden Generalkommandos, für die Fuß-
Artillerie die General-Inspektion der Artillerie.
3) Die zu balhsähriger aktiver Dienstzeit eingestellten Trainsoldaten sind am 30. Oktober 1886 beziehungs-
weise 30. April 1887 zu suue en, die Oekonomie-Handwerker am 30. September 1886.
4) Beurlaubungen von Mannschaften zur Disposition der Truppentheile haben an den Entlassungsterminen
kalewe zu erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II. bezeichneten Antheile zur Einstellung
elangen können.
II Ennstellung der Rekruten.
1) Zum Dienst mit der Waffe sind ein einzustellen
bei den Bataillonen mit hohem 225 Rerruten
bei den übrigen Bataillonen der *“ Zager und b Stüben ie .. . . 190
bei jedem Kavallerie-Regiment mindestens . 150
bei den reitenden Batterien mindestense 5
bei den übrigen Feld-Batterien mindestens
bei den Bataillonen des Rheinischen 09 Artillerie= Regiments Nr. 8 und des
Fuß· Artillerie-Regiments Nr. 10 ¾ên .. 200
bei den übrigen Fuß-Artillerie-Bataillonen und bei den Pionier-Batoilnen ie . 160
u u §’ijlßK
bei den Bataillonen des rmrrlrisns mindestensi1ie 135
bei jeder Train-Kompagnie
# drei *ninn- ger eit mindestens .15 -
jähriger aktiver r- zeit im Herbst 1886 und im Frühjahr 1887 je 44
Soweit # bal von gedienten Manns schften als Krankenwärter besichungsweise als Väcer er-
sind Rekruten 0 entsprechender Höhe über die vorstehend genaunten Zahlen hinaus einzu-
2)
iu Oekonomie-Handwerkern haben sämmtliche Truppentheile mindestens ein Drittel der etatsmäßigen
Zahl einzustellen.