Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Nr. 142. 
Zutheilung von Culm zum Garnison-Bandistrikt Thorn. 
Berlin, den 10. Juli 1886. 
Nach Uebergang der Verwaltungs-Angelegenheiten der Garnison Culm vom lI. auf das II. Armeekorps wird 
diese Garnison vom Garnison-Baudistrikt Graudenz abgezweigt und dem Distrikt Thorn zugetheilt. 
Kriegsministerium. 
No. 317/6. B. A. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 143. 
Aenderung des Schemas 7 zu F. 10 der Landwehr-Ordnung. 
Berlin, den 16. Juli 1886. 
Nachdem durch die Anmerkung zu F. 19, 6 der inzwischen zur Einführung gelangten Militär-Veterinär-Ordnung 
vom 6. Mai d. J., abweichend gegen früher, besimmt worden ist, daß dienigen Roßärzte 2c., welche bei der 
Garde-Kavallerie, der Garde-Feld-Artillerie oder dem Garde-Train-Bataillon gedient haben, beim Ausscheiden 
aus dem aktiven Dienst zum Beurlaubtenstande des Gardekorps überzuführen sind, ist in Rubrik 9 des Schemas 7 
zu §. 10 der Landwehr-Ordnung vor der Vertikalkolonne „Oberfahnenschmiede und Fahnenschmiede“ eine 
neue Vertikalkolonne mit der Bezeichnung „Roßärzte und Unterroßärzten einzuschalten. 4 
Gleichzeitig wird bestimmt, daß alle gegenwärtig dem Beurlaubtenstande angehörenden Roßärzte, 
welche ihrer aktiven Dienstpflicht bei Kruppentheilen es Gardekorps genügt fade schon jetzt in den Beurlaubten= 
stand des Gardekorps überzuführen sind, daß dieselben indeß bei Einberufungen noch bis zum 1. April 1887 
den Generalkommandos der Provinzial-Armeekorps zur Verfügung stehen. » 
FürdiedurchdieEinhrungderMilitävVeterinåchrdnunbedingtenanderweitigenAenderunen 
der Heer-Ordnung bezw. des Anhangs 2 zu derselben werden demnächst Tekturen hergestellt und ausgegeben 
  
  
  
  
werden. 
Kriegsministerium. 
No. 63/7. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Nr. 144. 
Post-Packetsendungen. 
Berlin, den 8. Juli 1886. 
Nach der unterm 26. März 1884 — Armee-Verordnungs-Blatt S. 78 — bekannt gemachten Fassung der 
Seie 5 und 6 im Artikel 2 des Regulativs über die Portofreiheiten können gleichzeitig an eine und dieselbe 
Behörde mehrere Postpackete portofrei zur Versendung gelangen; das Gewicht jedes einzelnen Packets mit 
anderem, als dem dort auf efahrten Inhalt darf jedoch 10 kg nicht übersteigen. 
iegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
J. V. 
No. 16. 6. M. O. D. 3. Blume. Aldenkortt. 
  
Nr. 145. 
Verpflegungszuschuß für Steglitz für das 3. Quartal 1886. 
Berlin, den 12. Juli 1886. 
Der Verpflegungszuschuß für Steglitz für das 3. Quartal 1886 beträgt einschließlich des Zuschusses zur 
Beschaffung Der hstücksportion pfern für den Mann und Lag.. schlieklich 
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
V. 
No. 142/7. M. 0. D. 2. Blume. Asschke. 
 
	        
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