Nr. 177.
Die 3,7 cm Revolver-Kanone der Land-Artillerie und ihre Munition, nebst Vorschriften über Behand-
lung und Instandhaltung.
Berlin, den 7. September 1886.
Unter diesem Titel ist eine Instruktion neu aufgestellt worden und gelangt demnächst unter Umschlag zur
Versendung an die Kommandobehörden 2c. #
Dieselbe wird Gelegentlich in den Druckvorschriften-Etat austenommen werden. Für die Vertheilung
sind die Zahlen für die Anleitung unter Nr. 42 Art. 1 des vorerwähnten Etats maßgebend.
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 937/8. 86. A. 1. v. Hänisch. Müller.
Nr. 178.
Aenderung der Landwehr-Bezirks-Eintheilung.
Nachdem die Verlegung des Stabsquartiers des 1. Bataillons (Nassau) 1. Nassauischen Landwehr-Regiments
Nr. 87 von Nassau nach Oberlahnstein zum 30. September d. J. angeordnet und zu dem gleichen Zeitpunkt
dem genannten Bataillon die Bezeichnung 1. Bataillon (Oberlahnstein) 1. Nassauischen Landwehr-Regmments
Nr. 87 beigelegt worden ist, wird die dem § 1 Th. I der Wehrordnung vom 28. September 1875 als Anlage 1
beigefügte Landwehr-Bezirks-Eintheilung an der durch die Bekanntmachung vom 16. Februar d. J.
abgeänderten Stelle berichtigt, wie folgt:
8 · Landwehr— Bundesstaat (in den
23 Infanterie- Verwaltungs= (bezw.] Königreichen Preußen
z rigade Aushebungs-) Bezirke und Bayern auch Pro-
r Regiment Bataillon vinz bezw. Reg.-Bezirk)
XI 41 1. Nassauisches 1. (Oberlahnstein) Untertaunuskreis Königreich Preußen
Nr. 87 Unterlahnkreis R.-B. Wiesbaden
Kreis St. Goarshausen
Unterwesterwaldkreis
Berlin, den 2. September 1886.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
v. Boetticher.
· Berlin, den 7. September 1886.
Vorstehendes wird hierdurch zur Kenntniß gebracht.
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 123/9. A. 1. v. Hänisch. v. Goßler.
Tekturen gelangen zur Versendung:
1) Zur Heer-Ordnung,
2) zur er Saung. »
3) 8 den Grundsätzen für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen im Reichs= und
taatsdienste mit Militäranwärtern,