Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

Sofern in einzelnen Fällen die Besörderung der Train-Gespanne mittelst der Eisenbahn nach 
und von den Gestellungsorten bezw. dem Uebungs-Terrain im dienstlichen Interesse erforderlich ist, 
bleibt die Entscheidung darüber den Generalkommandos überlassen. 
6) Die Verwendung der Fahrzeuge ist thunlichst kriegsgemäß zu regeln. 
Zu den Train-Detachements, insbesondere zur pbernahme der Kommandos über Fahrzeug-Ab- 
theilungen sind Offiziere und Unteroffiziere der Train-Bataillone nach Bedarf heranzuziehen. 
Denselden ist in möglichst ausgedehnter Weise Gelegenheit zum Führen von Wagen-Kolonnen 
u geben. 
7) Die zur kriegsbrauchbaren Wiederherstellung des bei den Herbstübungen benutzten Fahrzeug-Materials 
erforderlichen Geldmittel werden den Infanterie= und Kavallerie-Truppentheilen besonders gewährt. 
Für das aus den Train-Depot-Beständen entnommene Material sind die Kosten aus den Instand- 
metungsgeldern zu bestreiten (§. 49 der Dienstvorschriften für den Train im Frieden). 
8) Die bei der Verwendung der Fahrzeuge über deren Brauchbarkeit gemachten Erfahrungen von all- 
emeinem Interesse sind gelegentlich der Berichterstattung über die Herbstübungen zur diesseitigen 
Kenntniß zu bringen. 
Kriegsministerium. 
Bronsart v. Schellendorff. 
No. 7/1. 86. A. 2. 
  
Nr. 13. 
Garnison-Bandistrikt im Bereich des IX. Armeekorps. 
Berlin, den 1. Februar 1886. 
In Abänderung des durch das A. V. Bl. Nr. 7 pro 1882 bekannt gemachten Verzeichnisses der Eintheilung 
der Garnison-Baudistrikte im Bereich des IX. Armeekorps werden dem Distrikt Altona I vom 1. April cr. 
ab von den Distrikten Altona 1I und Flensburg die Garnisonorte Itzehoe und Rendsburg zugewiesen. 
Kriegsministerium. 
No. 151/1. B. A. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 14. 
Beglanbigte Abschriften von Civilversorgungsscheinen. 
Berlin, den 21. Januar 1886. 
Den durch Vermittelung der Truppentheile an die Behörden gelangten Anstellungsgesuchen von Militär- 
anwärtern haben in zahlreichen Fällen beglaubigte Abschriften von Civilversorgungsscheinen beigelegen, auf 
welchen die Nummer des Civilversorgungsscheines nicht angegeben war, während diese doch in dem Be- 
werberverzeichniß (Anlage F. der Anstellungsgrundfäe zt vermerken ist. 
Zur Vermeidung von Weiterungen ist auf die Einsendung vollständiger Abschriften der Civilver- 
sorgungsscheine an die Behörden Bedacht zu nehmen. 
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 235/1. 86. A. 2. v. Hänisch. Seyfried. 
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