Nr. 183.
Ansgabe nener Ausrüstungs-Nachweisungen.
Berlin, den 18. September 1886.
Die Ausrüstungs-Nachweisungen für eine Artillerie-Munitions-Kolonne mit Munitionswagen C/73, bezw.
find neu gedruckt worden und werden den betreffenden Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen
Anzahl von Exemplaren unter Umschlag zugehen. Die bisherigen gleichnamigen Ausrüstungs-Nachweisungen
werden dadurch ungültig. # *5#5
Bemerkt wird hierbei, daß die bezüglichen Einheitssätze im Druckvorschriften-Etat für Artillerie=
Munitions-Kolonnen auf das Doppelte erhöht worden sind. Eine entsprechende Berichtigung des Druck-
vorschriften-Etats wird gelegentlich erfolgen. »
Gleichzeitig wird den Truppen und Behörden mitgetheilt, daß in den Artillerie-Munitions-Kolonnen
mit Munitionswagen der bisher mit Nr. 5 bezeichnete schwere Munitionswagen die Nr. 17 und der
bisher mit Nr. 17 bezeichnete schwere Munitionswagen die Nr. 5 erhält.
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
I. V.
No. 290. 9. 86. Art. 1. Müller. Kämper.
Nr. 184.
Auwendung des Militärtarifs beim Eisenbahntrausport von Militärgut.
Berlin, den 2. August 1886.
Die Frachtsätze des Reglements für die Beförderung von Truppen 2c. vom 16. Juli 1870 finden auf alle
Sendungen Anwendung, welche für Rechnung der Militär= oder Marineverwaltung befördert und
mit dem wcheistemüh Regquisitionsschein einer Militär= oder Marine-Behörde auzegeden werden,
1nd zwar 4 i wenn die letztere in dem zugehörigen Frachtbrief als Absenderin oder als Empfängerin
nicht bezeichnet ist.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
Maybach.
An die Königlichen Eisenbahn-Direktionen
und an das Königliche Eisenbahn-Kommissariat hier.
II
IVb . 4280.
Berlin, den 20. September 1886.
Vorstehender Erlaß wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 8/9. M. O. D. 3. Blume. Nitschmann.
Nr. 185.
Garnison-Verpflegungs-Zuschüsse für das 4. Quartal 1886.
Berlin, den 25. September 1886.
Die pro 4. Quartal 1886 bewilligten Verpflegungs-Zuschüsse, einschließlich des Zuschusses zur Beschaffung
einer Frühstücks-Por#on, betragen für die nachstehend bezeichneten hbesücht schuses 3 «