Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Nr. 188. 
Garnison und Dienstverhältuisse des Schleswigschen Fuß-Artillerie-Bataillons Nr. 9. 
Berlin den 9. Oktober 1886. 
Dur Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 28. September d. J. ist befohlen, daß das Shlewische Fuß-Artillerie- 
Bataillon Nr. 9 vom 1. April 1887 ab vorläufig Cöln als Garnison erhält und zu dem gleichen Zeitpunkte — 
unbeschadet seiner weiteren Zugehörigeeit um IX. Armeekorps, aber unter Ueberweisung zur 3. Fuß-Artillerie= 
Brigade — dem Westfälischen Fuß-Artillerie-Regimente Nr. 7 attachirt wird. 
Kriegsministerium. 
No. 122/10. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 189. 
Beginn des Schuljahres und Aufnahme-Prüfungen im Kadetten-Korps. 
Berlin den 16. Oktober 1886. 
Mit Allerhöchster Genehmigung ist der Beginn des Schuljahres in allen Klassen des Kadetten-Korps für die 
Folge grundsätzlich auf den 1. April festgesetzt worden. 
Die Haupt-Termine für die Prüfung und Aufnahme neuer Zöglinge finden demzufolge alljährlich 
Anfangs April bezw. nach Schluß der Osterferien — und nicht mehr ##smes Mai — statt. 
Die näheren Angaben über Zeit und Ort der Aufnahme-Prüfungen werden die betreffenden Anwärter 
bezw. deren Angehörige wie bisher in jedem Einzelfalle vom Kommando des Kadetten-Korps mittelst besonderen 
Einberufungs-Schreibens erhalten. . 
Kriegsministerium. 
No. 315/10. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 190. 
Beförderung der nach verbüßter Strafe in militärischer Begleitung zum Truppentheile zurückkehrenden 
Mannschaften. 
Berlin den 29. September 1886. 
Die Erlasse vom 14. Dezember 1883 (Armee-Verordnungs-Blatt Seite 191) und 16. August 1885 — 
Nr. 420/7 A. 2. —, betreffend die Beförderung von Arrestaten in ge LHlenen Wagen, haben auch auf 
diejenigen Mannschaften Anwendung zu finden, welche nach verbüßter Strafe unter militärischer Begleitung 
ihrem Truppentheile zugeführt werden. 
Die entstehenden Kosten sind beim Kapitel 34 Titel 2 zu verrechnen. 
Kriegsministerium. 
No. 312/9. A. 2. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Nr. 191. - 
Winter-Fahrplau der Militär-Eisenbahn. 
Berlin den 7. Oktober 1886. 
Der bisherige, im Armee-Verordnungs-Blatte Nr. 20 für 1884 abgedruckte Dienst-Fahrplan der Militär- 
Eisenbahn bleibt auch für den Fahrdienst des Winterhalbjahrs 1886/87 bestehen. 
Kriegsministerium. 
No. 37/10. K. M. Bronsart v. Schellendorff. 
 
	        
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