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Nr. 201.
Verpflegungszuschuß für die Garnison Oberlahnstein für das 4. Bierteljahr 1886.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 1. November 1886.
Der erssegungszuhu für die Garnison Oberlahnstein für das 4. Vierteljahr 1886 beträgt, einschließlich
des Zuschusses zur Beschaffung einer Frühstücksportion, 16 Pfennige für den Mann und Tag.
No. 782/10. B. 2. Blume.
Nr. 202.
,»« AusgabeeinerueueuAusrüstuugssNtchweisuug.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 3. November 1886.
Die Ausrüftungs-Rachweisung für eine Kolonne des Feld-Munitions-Parks ist neu gedruckt worden und
wird den betreffenden Kommando= 2c. Behörden in der erforderlichen Anzahl von Exemplaren unter Umschlag
ugehen. Die bisherige Leeichnamige Ausrüstungs-Nachweisung, welche mit der Ausrüstungs-Nachweisung
ius ein Haupt-Munitions-Depot in einem Heft vereinigt ist, wird dadurch ungültig. #
Die Ausrüstungs-Nachweisung für ein Haupt-Munitions-Depot behält im Druckvorschriften-Etat die
Nr. 19, haähren die jetzt zur Ausgabe gelangende neue Ausrüstungs-Nachweisung für eine Kolonne des Feld-
Munitions-Parks die Nr. 19a zu erhalten hat. »
Bemerkt wird hierbei, daß der bezügliche Einheitssatz im Druckvorschriften-Etat für eine Kolonne
des Feld-Munitions-Parks — laufd. Nr. 30 — auf das Doppelte erhöht worden ist. Eine entsprechende
Berichtigung des Druckvorschriften-Etats wird gelegentlich erfolgen.
No. 759/10. A. 4. v. Hänisch.
Nr. 203.
# Heransgabe eines neuen Kriegsspielplanes.
Kriegsminssterium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 11. November 1886.
Ee ist das Bedürfniß hervorgetreten, an Stelle der bisherigen, durchaus veralteten und daher den t
Ansprüchen nicht mehr voll entsprechenden Kriegsspielpläne einen neuen Plan herzustellen. Hierzu ist die
Umgegend von Schweidnitz mit einem für derartige Zwecke besonders geeigneten, außerordentlich wechselnden
Gelände gewählt worden.
· ie mit der Ausführung beauftragte Kartographische Abtheilung des Erohen Generalstabes bat die
Arbeiten an dem gedachten Plane nunmehr ihrem Abschlusse nahe gebracht. Bestellungen sind direkt bei der
genannten Abtheilung anzumelden.
Der Plan wird auf Strohpappe aufgezogen und unkolorirt geliefert. Der Preis stellt sich für das
ponstenhie, aus 64 Blatt bestehende Exemplar nebst einem Uebersichtsblatt und einschließlich der Verpackungs-
kosten auf 40 ¾ Einzelne aufgezogene Blätter werden für 0,75 K abgegeben.
No. 157/11. A. 1. v. Hänisch.
Nr. 204.
Mantelkragen.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 15. November 1886.
Es wird gestattet, die an der linken äußeren Seite des Mantelkragens zum Festhalten beim Aufschlagen
angebrachte Tuch-Schlaufe derart zu verlängern, daß dieselbe mit einem zweiten Knopfloch versehen werden
kann. Bei ungeschlagenem Mantelkragen empfiehlt es sich, die verlängerte Schlaufe mittelst eines an ent-
sprechender Stelle anzubringenden Knopfes zu befestigen.
Eine derartige Vorrichtung wird es ermöglichen, den aufgeschlagenen Mantelkragen je nach Bedürfniß
enger oder weiter zu knöpfen.
No. 559/10. B. 3. Blume.