Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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(bb. Andere Lehranstalten.) 
b. Privat-Kebranstalten'"). 
Königreich Württemberg. 
1 1)) Die höhere Handelsschule von Martin Scheck zu Stuttgart. 
Anmerkung. Die früher bis zum 1. Oktober 1886 zuerkannte Militärberechtigung ist bis auf Weiteres 
verlängert worden. 
12) Die realistische Abtheilung der Privat-Lehranstalt von Karl Widmann (früher Rauscher) daselbst. 
Anmerkung. Anerkennung mit rückwirkender Kraft für diejenigen Schüler der Anstalt, welche am 
Schlusse des Schuljahres 1885/86 die ordnungsmäßig abgehaltene Abgangsprüfung bestanden haben. 
Berlin den 4. November 1886. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Bekanntmachung. 
Den nachbezeichneten Lehranstalten: 
1 1) Der Privat-Handelsschule des Dr. Konrad Tolle (ier Dr. Naegler) zu Offenbach am Main, 
2) der Privat-Lehranstalt des Postors D. A. Skerl (früher Dr. Günther) zu Braunschweig, 
3) der Jakobson-Schule des Dr. Emil Philippson zu Seesen 
ist provisorisch, und zwar der unter Ziffer 1 aufgeführten Anstalt auf die Dauer von drei Jahren (bis zum 
Michaelistermin 1889 einschl.), der unter Ziffer 2 aufgeführten Anstalt für die Prüfungstermine Michaelis 1886 
und Ostern 1887, gestattet worden, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig frei- 
willigen Militärdienst denjenigen ihrer Schuler zu ertheilen, we * eine auf Grund eines von der Aufsichts- 
behern nm Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung 
wo tanden haben. 
Gechug wird der den Anstalten unter Ziffer 1 und 3 verliehenen Berechtigung rückwirkende 
Kraft zu Gunsten derjenigen Söglinge beigelegt, welche die an der Anstalt unter 1 im Mai, an der Anstalt 
unter 3 zu Michaelis d. Is. abgehaltene Entlassungsprüfung bestanden haben. · 
Die in dem Verzeichnisse vom 13. * d. Is. unter XII. 2. aufgeführte „höhere katholische Schule 
an St. Stephan des Dr. M. Fuß zu Straß urge E.“ führt die Bezeichnung » 
„das Privat-Gymnasium bei St. Stephan des Dr. M. Fuß zu Straßburg i. E.“ 
Berlin den 4. November 1886. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
  
Eck. 
Kriegsministerium. *-5 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 16. November 1886. 
Vorstehende Bekanntmachungen werden hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
v. Hänisch. 
No. 386. 11. A. 1. 
  
*) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im 
Beisein eines Regierungs = Kommissars abgehaltenen, wohl bestandenen Entlafsungsprüfung ausstellen, für welche das 
Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. !“m ç 
4) Die mit einem i bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
	        
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