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Bezeichnung PVerwaltungs-Vor- Die Entscheidungsbefug-
r der schriften, welche niß geht über Bemerkungen
Verwaltungssachen geändert werden von auf
stärke als der- durch die Militärverwaltung in der Regel
lenigen einer nicht erfolgen“.
Brigade.
5/ Gewährung eines §F. 17 des Regle= dem Kriegs= die General-Der dritte Absatz des §. 17 ist zu sreichen
Administrations= ments über die ministerium kommandos. *r½ “ si zu streich
Zuschlages zum Natural-Verpfle-
Verpflegungszu= gung der Truppen
schuß bis zur LDöhe im Frieden.
von 1 - r
Mann und Tag bei
Uebungen. in ge-
ringerer Truppen-
t als der einer
rigade.
6 NRationsgewährungss. 68, 72 und 90 das Kriegs= Der §. 68 erhält folgenden Zusatz:
in beserderen des Reglements ministerium „In Fällen, wo das dienstliche Interesse
Fällen. über die Natural= oder besondere Billigkeitsrücksichten die
Verpflegung der nixy. *“611 Gewährung bnen größeren
. : ahl von Rationen oder Abweichungen von
Truppenim Frieden. den nachfolgenden Bestimmungen Über
Rationsgewährungerheischen, ist das Kriegs-
ministerium zur entsprechenden Bewilligung
ermächtigt. Der Empfang der Rationen
bleibt in solchen Fällen davon abhängig,
daß der betreffende Offizier 2c. so viele
Pferde unterhält, als ihm Rationen be-
willigt sind“.
Der 2. Absatz des §. 72 und der letzte Ab-
satz des §. 90 sind demzufolge zu streichen.
7 Ersatzeinzelner Ra= S. 76 des Regle-dem Kriegs= die General= Der zweite Absatz ist zu streichen und hinter
tionstheile durch ments über die Na= ministerium kommandos.dem dritten Absatz hinzuzufügen:
andere Futter= und tural-Verpflegung „Das Generalkommando ist befugt, Ab-
Streumittel. der Truppen im weichungen von diesen Festsetzungen in
Frieden der Weise zu gestatten, daß für einzelne
« Rationstheile eine Geldabfindung zum
Zwecke der Beschaffung von andern Futter-
und Streumiteln gewährt werden darf.
Diese Geldabfindung muß sich innerhalb
des Kostenbetrages der zuständigen Fourage-
Rationstheile halten“").
Die Beschaffung von Ersatzmitteln für
ersparte Rationstheile erfolgt durch die
Magazin-Verwaltungen, falls seitens des
Generalkommandos ein Anderes nicht be-
stimmt wird“.
In Anmerkung") sind in der dritten und
vierten Zeile von oben die Worte:
„an Hafer und zwar bis zu 250 g für