Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Bezeichnung PVerwaltungs-Vor- Die Entscheidungsbefug- 
r der schriften, welche niß geht über Bemerkungen 
Verwaltungssachen geändert werden von auf 
stärke als der- durch die Militärverwaltung in der Regel 
lenigen einer nicht erfolgen“. 
Brigade. 
5/ Gewährung eines §F. 17 des Regle= dem Kriegs= die General-Der dritte Absatz des §. 17 ist zu sreichen 
Administrations= ments über die ministerium kommandos. *r½ “ si zu streich 
Zuschlages zum Natural-Verpfle- 
Verpflegungszu= gung der Truppen 
schuß bis zur LDöhe im Frieden. 
von 1 - r 
Mann und Tag bei 
Uebungen. in ge- 
ringerer Truppen- 
t als der einer 
rigade. 
6 NRationsgewährungss. 68, 72 und 90 das Kriegs= Der §. 68 erhält folgenden Zusatz: 
in beserderen des Reglements ministerium „In Fällen, wo das dienstliche Interesse 
Fällen. über die Natural= oder besondere Billigkeitsrücksichten die 
Verpflegung der nixy. *“611 Gewährung bnen größeren 
. : ahl von Rationen oder Abweichungen von 
Truppenim Frieden. den nachfolgenden Bestimmungen Über 
Rationsgewährungerheischen, ist das Kriegs- 
ministerium zur entsprechenden Bewilligung 
ermächtigt. Der Empfang der Rationen 
bleibt in solchen Fällen davon abhängig, 
daß der betreffende Offizier 2c. so viele 
Pferde unterhält, als ihm Rationen be- 
willigt sind“. 
Der 2. Absatz des §. 72 und der letzte Ab- 
satz des §. 90 sind demzufolge zu streichen. 
7 Ersatzeinzelner Ra= S. 76 des Regle-dem Kriegs= die General= Der zweite Absatz ist zu streichen und hinter 
tionstheile durch ments über die Na= ministerium kommandos.dem dritten Absatz hinzuzufügen: 
andere Futter= und tural-Verpflegung „Das Generalkommando ist befugt, Ab- 
Streumittel. der Truppen im weichungen von diesen Festsetzungen in 
Frieden der Weise zu gestatten, daß für einzelne 
« Rationstheile eine Geldabfindung zum 
Zwecke der Beschaffung von andern Futter- 
und Streumiteln gewährt werden darf. 
Diese Geldabfindung muß sich innerhalb 
des Kostenbetrages der zuständigen Fourage- 
Rationstheile halten“"). 
Die Beschaffung von Ersatzmitteln für 
ersparte Rationstheile erfolgt durch die 
Magazin-Verwaltungen, falls seitens des 
Generalkommandos ein Anderes nicht be- 
stimmt wird“. 
In Anmerkung") sind in der dritten und 
vierten Zeile von oben die Worte: 
„an Hafer und zwar bis zu 250 g für 
 
	        
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