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Beazeichnung Verwaltungs-Vor- Die Entscheidungsbefug-
- der schriften, welche miß geht über Bemerkungen
Verwaltungssachen geändert werden von auf #
über-reglements= Militär-Magazin-(Militär- von Bodenabgängen, bei denen eine Ueber-
mäßiger Bodenab- Verwaltungs Oekonomie= Greitung der Maximalsätze vorliegt, der
5 «-— . · enehmigung der Intendantur. In solchen
fea 5 bei Körner- Departe- Fällen“ u. s. w. dis — „einzureichen.“
en. ment). „Letztere hat nach" u. s. w. bis — „Er-
fahrungen Entscheidung zu treffen, und
am Schlusse des Etatsjahres dem Kriegs-
ministerium (Militär-Oekonomie-Departe-
ment) anzuzeigen, bei welchen Magazin-
Verwaltungen Üüberreglementsmäßige Boden-=
abgänge vorgekommen sind, welchen Um-
fang dieselben erreicht haben und, falls
die Genehmigung zur Verausgabung ertheilt
worden ist, welche Gründe hierfür bestimmend
Z ç gewesen sind.“
25| Genehmigung zur §. 101 der Dienst= dem Kriegs= die Korps= Im Absatz 2 des F. 101 ist in Zeile 2 das
Verausgabung ordnung für die ministerium Intendan= Wort „die“ zu streichen und in Zeile 4/5 an
über-reglements= Militär-Magazin-(Militär- turen. Stelle der Worte:
mäßiger Boden-Verwaltungen. Oekonomie- „von der Intendantur in Ausgabe zu ge-
abgänge bei dem Departe- nehmigen“ zu setzen:
Mehle. ment). „zulässig.“
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„Wird dieser Prozentsatz überschritten, so
bedarf es zur Verausgabung dieser Ab-
gänge der Genehmigung der Intendantur
und ist zu diesem Zweck in ähnlicher Weise
zu verfahren bezw. zu berichten, wie“
u. s. w. bis — „(§. 100)."“
# Absatz 4, Zeile-4, sind die Worte „des
riegsministeriums (Militär -Oekonomie=
Departement)“ zu streichen und dafür zu
etzen:
neteQ Intendantur, welche auch hierüber
dem Kriegsministerium (Militär-Oekonomie-
Departement) in der vorstehend angegebenen
Weise Anzeige zu erstatten hat.“
26 Genehmigung zur §. 102 der Dienst-dem Kriegs= die Korps= Im Absatz 4, Zeile 4 ist an Stelle der Worte:
Verausgabung ordnung für die keeseret Intendhn- d „des Rriegsministeriums (Militär-Oeko-
über-reglements= Militär-Magazin= (Militär- turen. nomie-Departement), zu setzen:
mäßiger Boden= Verwaltungen. Oekonomie-= „der Intendantur.“
abgänge bei den Departe- Am Schlusse ist hinzuzufügen:
¾! rovisionne= „Letztere hat am Schlusse des Etatsjahres
4 #onne- ment). dem Kriegsministerium (Militär-Oekonomie=
ments-Artikeln. Departement) über die genehmigten Ab-
gänge in der bei §F. 100 vorgeschriebenen
« » Art Anzeige zu machen.“
27 Versicherung von 8. 110 Absatz 3dem Kriegs- die Korps-- Die Worte:,des Kriegsministeriums (Militär-
vermietheten ma= der Dienstordnung ministerium Intendan= Oekonomie-Departement)" sind zu streichen
gazinfiskalischen für die Militär-Militär- turen. und dafür zu setzen:
Gebäuden gegen Magazin-Ver- Oekonomie-= „der Intendantur.“
Feuersgefahr. waltungen. Departe-
ment).