Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

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Beazeichnung Verwaltungs-Vor- Die Entscheidungsbefug- 
- der schriften, welche miß geht über Bemerkungen 
Verwaltungssachen geändert werden von auf # 
über-reglements= Militär-Magazin-(Militär- von Bodenabgängen, bei denen eine Ueber- 
mäßiger Bodenab- Verwaltungs Oekonomie= Greitung der Maximalsätze vorliegt, der 
5 «-— . · enehmigung der Intendantur. In solchen 
fea 5 bei Körner- Departe- Fällen“ u. s. w. dis — „einzureichen.“ 
en. ment). „Letztere hat nach" u. s. w. bis — „Er- 
fahrungen Entscheidung zu treffen, und 
am Schlusse des Etatsjahres dem Kriegs- 
ministerium (Militär-Oekonomie-Departe- 
ment) anzuzeigen, bei welchen Magazin- 
Verwaltungen Üüberreglementsmäßige Boden-= 
abgänge vorgekommen sind, welchen Um- 
fang dieselben erreicht haben und, falls 
die Genehmigung zur Verausgabung ertheilt 
worden ist, welche Gründe hierfür bestimmend 
Z ç gewesen sind.“ 
25| Genehmigung zur §. 101 der Dienst= dem Kriegs= die Korps= Im Absatz 2 des F. 101 ist in Zeile 2 das 
Verausgabung ordnung für die ministerium Intendan= Wort „die“ zu streichen und in Zeile 4/5 an 
über-reglements= Militär-Magazin-(Militär- turen. Stelle der Worte: 
mäßiger Boden-Verwaltungen. Oekonomie- „von der Intendantur in Ausgabe zu ge- 
abgänge bei dem Departe- nehmigen“ zu setzen: 
Mehle. ment). „zulässig.“ 
Absatz 3 erhält folgende Fassung: 
„Wird dieser Prozentsatz überschritten, so 
bedarf es zur Verausgabung dieser Ab- 
gänge der Genehmigung der Intendantur 
und ist zu diesem Zweck in ähnlicher Weise 
zu verfahren bezw. zu berichten, wie“ 
u. s. w. bis — „(§. 100)."“ 
# Absatz 4, Zeile-4, sind die Worte „des 
riegsministeriums (Militär -Oekonomie= 
Departement)“ zu streichen und dafür zu 
etzen: 
neteQ Intendantur, welche auch hierüber 
dem Kriegsministerium (Militär-Oekonomie- 
Departement) in der vorstehend angegebenen 
Weise Anzeige zu erstatten hat.“ 
26 Genehmigung zur §. 102 der Dienst-dem Kriegs= die Korps= Im Absatz 4, Zeile 4 ist an Stelle der Worte: 
Verausgabung ordnung für die keeseret Intendhn- d „des Rriegsministeriums (Militär-Oeko- 
über-reglements= Militär-Magazin= (Militär- turen. nomie-Departement), zu setzen: 
mäßiger Boden= Verwaltungen. Oekonomie-= „der Intendantur.“ 
abgänge bei den Departe- Am Schlusse ist hinzuzufügen: 
¾! rovisionne= „Letztere hat am Schlusse des Etatsjahres 
4 #onne- ment). dem Kriegsministerium (Militär-Oekonomie= 
ments-Artikeln. Departement) über die genehmigten Ab- 
gänge in der bei §F. 100 vorgeschriebenen 
« » Art Anzeige zu machen.“ 
27 Versicherung von 8. 110 Absatz 3dem Kriegs- die Korps-- Die Worte:,des Kriegsministeriums (Militär- 
vermietheten ma= der Dienstordnung ministerium Intendan= Oekonomie-Departement)" sind zu streichen 
gazinfiskalischen für die Militär-Militär- turen. und dafür zu setzen: 
Gebäuden gegen Magazin-Ver- Oekonomie-= „der Intendantur.“ 
Feuersgefahr. waltungen. Departe- 
  
  
  
ment). 
  
 
	        
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