Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

69 
— — — 
  
Lfde. Nr. 
Bezeichnung 
der 
Verwaltungssachen 
Verwaltungs-Vor- 
schriften, welche 
geändert werden 
Die Entscheidungsbefug- 
niß geht über 
von 
auf 
Bemerkungen 
  
  
  
  
  
  
des Gegenstandes dadurch nicht beeinträch- 
tiet abzusehen. 
Den Garn ison Vermaltungen. steht eine 
Befugniß zu selbständigen Abweichungen 
von den gegebenen Utensilienbeschrei unen 
t 
zu. 
mwieweit im Uebrigen bezüglich des 
einen oder anderen Stückes ein 9 Frr 
oder größerer Werth auf die Festha 
der Normalbeschaffenheit zu legen ist, gell 
aus den einzelnen Beschreibungen hervor. 
Als Luxus zu betrachtende Abweichungen 
von den Normalutensilien sind unstatthaft. 
Für gewisse Gegenstände untergeordneter 
Natur sind Beschreibungen 2c. durch diese 
Vorschriften nicht gegeben. Unter Hinweis 
auf §. 67 pass. 3 Garnison-Verwaltungs- 
Ordnung wird den Intendanturen em- 
pfohlen, auf möglichste Gleichartigkeit der 
den Beschaffungen derartiger Utensilien zu 
Grunde zu legenden Probestücke im Korps- 
bereich hinzuwirken.“ 
67, 3 Garnison-Verwaltungs-Ordnung er- 
äst folgende Fassung: 
Tepe Erlangung von Utensilien in der 
a die allgemeinen Bestimmungen (event. 
auf Grund des S§. 40 der Vorschriften über 
Einrichtung und Ausstattung der Kasernen 
durch besondere Erlasse der Intendantur) 
vorgeschriebenen Beschaffenheit, haben die 
ge eren Garnison- Verwaltungen unter 
hren Beständen möglichst Probestücke vor- 
räthig zu halten, welche den Unternehmern 
zeitweife zur Verfügung gestellt werden 
nnen.“ 
Die beiden letzten Sätze im F. 169, 2 Garnison- 
Verwaltungs-Ordnung erhalten folgende 
- Utenfilien nach Maßgabe des wirk- 
lichen Bedürfnisses neu anguschaffen sind, 
bleibt zwar der Beurtheilung der Ver- 
waltungs-Kommission überlassen. Indessen 
wird es sich mit Rücksicht auf den Schluß- 
satz des S. 172 empfehlen, bei Leschaffung 
von Stü en, welche in den Utensiliennach- 
weisen (Beilage B der Vorschriften über 
Einrichtung und Ausstattung der Kasernen) 
ict aufgeführt sind, oder von den Normal- 
beschreibun * braze- C ebendaselbst) ab- 
weichen, sich vorher mit der Korps-Inten- 
dantur zu benehmen. 
Der gee S#t gn 172, 3 erhält folgende 
u abchssuien, welche von den Normalbe-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.