Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

  
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Bezeichnung Verwaltungs-Vor-, Die Entscheidungsbefug- 
der schriften, welche miß geht über Bemerkungen 
erwaltungssachen geändert werden von auf 
Beschaffung bezw, dem Gebrauch der Gegen- 
füüne ökonomisch gewirthschaftet warden ist, 
owie ob die bestehenden Vorschriften hier- 
bei überhaupt gehörige Berücksichtigung 
gefunden haben.“ 
Der erste Absatz vom Passus 2 des §F. 66 
fällt fort, während der zweite und dritte 
Absatz bestehen bleiben. 
Der e Absatz vom Paffsus 1 des 8. 67 
erhält folgende Iaüng 
„Die Artund Weise der Beschaffung von Uten- 
ien bestimmt die Intendantur, insoweit be- 
ondere Entscheidungen und Anleitungen 
nöthig werden. (Vergl. die 9 en 
Beschaffung der Verbrauchsgegen ang 
47 Auffris ung von §. 73,3 Garnison= dem Kriegs= die Korps= Der letzte Satz des F. 73,3 erhält folgende 
Depot-Beständen Verwaltungs= ministerium Intendan= Faffung: ç 
der Garnison-Laza- Ordnung. (Militär- turen. „Ueber die Auffrischung von Depotbeständen 
rethe aus fen Oekonomie= der Lazarethe aus solchen der Garnison- 
der Garnison-Ver- Departe- Verwaltungen innerhalb des Korpsbereichs 
waltungen inner ep besindet die Korps-Intendantur, und bedarf 
"6 ment). es hierzu nur dann der Genehmi des 
alb des Korps- Rerd . gung 
2 ichs Militär-Oekonomie-Departements, wenn 
ereichs. die Ausgleichungetwaiger Werthsverschieden- 
heiten weder durch Natural-Ueberweisung, 
noch mit den verfügbaren Geldmitteln be- 
wirkt werden kann. 
Werden von der bezüglichen Nae el 
verschiedene Armeekorps betroffen, so * 
eine Vermittelung des Kriegsministeriums 
einzutreten."“ 
48 Uebernahme der §. 74,2 Garnison= dem Kriegs= die Korps= Der Absatz 2 des §. 74, 2 Garnison-Ver- 
äshe- eparatur Verwaltungs= ministerium Intendan= waltungsordnung erhält folgende Fassung: 
durch Garnison-= Ordnung. (Militär- turen. „Die Höhe des Aversums, für welches alle 
Verwaltungs-Be- Oekonomie= vorkommenden Wäschereparaturen (inschließ- 
amte gegen Aver- lich derjenigen an Decken und Strohsäcken) 
geg Departe- 
sum. ment) zu besorgen sind, stellt die Intendantur 
v nanl-Hrund vorangegangener Ermittelungen 
49 Zeitweise Verab= §. 76,6 Garnison-, den Gene- die Kom= Der vorletzte Satz im §. 76, 6 Absatz 2 
reichung einer Verwaltungs= ralkomman- mandanten Garnison-Verwaltungs-Ordnung erhält fol- 
eiten bezw. Ordnung. dos bezw. gende Faffung: " · « 
- · · Garnison- „Ueber die Zulässigkeit der bezüglichen mit 
ritten Decke. (insoweit sie son dem Gut d n. 
dieselbe sich Aeltesten im dem Gutachten des betreffenden Militär. 
cht selbst Einverständ- arztes versehenen Anträge entscheidet der 
nicht selbst Einverständ-ommandant bezw. Garnisonälteste im Ein- 
vorbehalten). niß mit der, verständniß mit der Garnison-Verwaltung, 
arnison= sals sich das Generalkommando die Aus- 
Verwaltung.] Übungdieser Befugniß nicht vorbehalten hat." 
(Der letzte Satz des Passus 6 fällt fort.)
	        
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