Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

  
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—. 
  
  
  
  
  
  
  
S Bezeichnung Verwaltungs-Vor= Die Entscheidungsbefug- 
4 der schriften, welche niß geht über Bemerkungen 
5 Verwaltungssachen geändert werden von auf 
ministeriums (Militär-Oekonomie-Departe- 
ment) zuvor einzuholen. nison- 
Verwaltungen steht ebensowenig, wie den 
Garnison-Baubeamten die Befugniß zu 
selbständigen Abweichungen von den ge- 
gebenen Bestimmungen zu." 
Die vorstehenden Geusdsite finden auch 
sinngemäße Anwendung auf die Vorschriften 
l#ert 9 und Ausstattung der 
Bezüglich der zuläsgen Abweichungen 
von den Normalbeschreibungen der Uten- 
silien vergl. lauf. Nr. 44. 
62 Neuerrichtungen §. 9 und 10 dem Kri Zur Ausführung aller wichtigeren und das 
. . riegs= die Korps- ichtigeren u 
(ai Ausschluß des K. 3 und 10, ninssterkee Inten= sfn“ eis- 
roans derwerbe Ordnung. Glrllitär, danturen. Gemerelkommamde rrh baberset 
: * emselben auch in nft eine erhöhte 
Ganisgngebauden Deparie- Einwirkung auf die Vertheilung und Ver- 
und Vornahme ment). wendung der Intendantur-Dispositions- 
von Umbauten, fonds für Garnisonbauten bezw. Exerzir= 
Einrichtungs= und und Schießplätze in der Weise zu, daß die 
Wiederherstellungs- allgemeinen Dispositionen über die etats- 
bauten, insofern mäßiz Jahresdotirung und etwaige Er- 
die Bauentwürfe n zunh Vorlahre dem Paabeone 
wede edis allz unterliegen. 
revision #grenhe für Vonallenerheblicheren Neueinrichtungen#e. 
. z der in Rede stehenden Art ist am Schluß 
Garnisonbauten des Etatsjahres dem Kriegsministerium 
000 4 über- [Miltter- shekonomie i Seitens 
eigen, noch au er Intendanturen Kenntniß zu geben. 
esonderen Rück- * Einrichtungen von Exerzirplätzen 
sichten der Vorlage und größere Meliorationen derselben, sowie 
beim Kriegsmini- Neuanlagen und Umbauten von 343. 
sterium bedürfti ständen, soweit eine Aenderung der Schuß- 
cheinen g zuctung nt verbunden in d G 
« «— och nach wie vor der Genehmigung 
( * ernallchöchste Militär-Oekonomie-Departements. 
vom 31. August 
1881 — Armee-- 
Verordnungs-Blatt 
S. 253.) 
63 Veränderungen des 88. 9, 10, 219, dem Kriegs= die Korps= Inwieweit die Vornahme von Veränderungen 
baulichen Zustandes) 220 Garnison- minssteriem Intern des, baulichen Zustandes den örtlichen Be- 
an Gebäuden und bau-Ordnung.(Militär= danturen.ärden in untergeordneteren Schiehungen 
sonstigen Anlagen HOekonomt und in Grenzen der ihnen Überwiesenen 
onztiger 6 dad gen, etonomie- Mittel überlassen bleiben soll, bestimmen 
insoweit urch Departe- die Korps-Intendanturen. Ibdoch wird 
ohne Beeinträchti- ment). für solche Fälle regelmäßig an der Voraus- 
 
	        
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