Vorstehendes wird mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht, daß gleichzeitig das
Colbergsche Grenadier-Regiment (2. Pommersche) Nr. 9 zur 6. Infanterie-Brigade und das 1. Hannoversche
Ulanen-Regiment Nr. 13 zur 19. Kavallerie-Brigade übertritt.
Kriegsministerium.
No. 121/8. 86. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Nr. 56.
Erlänterung zum §. 39,1 des Geldverpflegungs-Reglements für das Prepßische * ## m*
erlin, . .
Bei Berechnung des Einkommenszuschusses, welcher den zur Probedienstleistung 2c. kommandirten Militär-
anwärtern nöthigenfalls vom Truppentheil zu zahlen bleibt, ist das den Kommandirten von der Anstellungs-
behörde für den 31. Tag eines Monats gepährrte Einkommen (Remuneration, Diäten rc.) nicht in Betracht
zu ziehen. Der Monat wird vielmehr allgemein zu 30 Tagen angenommen. # !
Der Werth einer den Kommandirten von der Anstellungsbehörde gewühtrten Dienstwohnung ist mit
dem Betrage des örtlichen WBohnungsgeldzuschussen der betreffenden Beamtenklasse anzurechnen.
Kriegsministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 542/2. M. O. D. 3. Blume. Nitschmann.
Nr. 57.
Ausgabe neuer Preistarife über Fabrikate der Artillerie-Werkstätten, des Fenerwerks-Laboratoriums
und der Geschützgießerei und Geschoßfabrik.
Fshütgieß schoßf Berlin, den 22. März 1886.
Die bisherigen Preistarife der vorgenannten Institute treten mit dem 1. April d. Is. außer Kraft. Die
an deren Stelle tretenden, noch in der Bearbeitung befindlichen gleichen Tarife werden den betreffenden Be-
hörden und Truppen seiner Zeit in der erforderlichen Anzahl mittelst Umschlag zugehen.
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 722/3. 86 Art. 2. v. Hänisch. Gerhards.
Nr. 58.
Abänderungen g den Etaepreir der Rohmaterialien und Halbfabrikate für die Artillerie-Werkstätten
bezw. die Geschützgießerei und Geschoßfabrik vom Juni 1885 bezw. für das Feuerwerks-Laboratorinm
vom Jannar 1885.
Berlin, den 25. März 1886.
I. betreffend die Etatspreise für die Artillerie-Werkstätten.
(a. Abschnitt C, lfd. Nr. 4, ist anstatt „Koks“ zu setzen: „Gaskoks“. .
b. Abschnitt D, lfd. Nr. 1, ist das Wort „Durchshmit- zu streichen und dafür zu setzen: „in Häuten“.
c. Ebendaselbst, lfd. Nr. 2 und 3, ist vor „erster bezw. zweiter Klasse“ einguschalten „-Zuschnitt“,
sowie der unter lfd. Nr. 2 angesetzte Preis von 5 M. abzuändern in „5 M. 70 Pf.“
d. Ebendaselbst ist lfd. Nr. 4 zu streichen. .
II. betreffend die Etatspreise für die Geschützgießerei und Geschoßfabrik.
Abschnitt C ist lfd. Nr. 5 zu streichen und dafür zu setzen:
—
ba. Schmelzkoks für die e u ieberei für * 75 P
III. bertiseng die Etatspreise für das Feuerwerks-Laboratorium.
a. Abschnitt C, lfd. Nr. 4, ist anstatt „Koks“ zu setzen: „Gaskoks“.
b. Ebendaselbst ist hinter lfd. Nr. 4 hinzuzufügen:
4 a. Schmelzkoks für 1 kg 2,5 Pf.
Vorstehende Abänderungen faben vom Etatsjahr 1886/87 ab in Kraft zu treten.
Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
No. 809/3. Art. 2. v. Hänisch. Gerhards.
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