95
Kriegsministerium. Berlin den 17. März 1887.
Nr. 53.
Antiseptische Verbandpäckchen für Offiziere und Mannschaften.
1) §. 25, 1 der Kriegs-Sanitäts-Ordnung ist zu Hleeichen und dafür zu setzen:
„Für jeden Offizier, Sanitätsoffizier, Beamten und Mann der Feld-, der Feld-Reserve-
und der Etappen-Truppen wird ein Verbandpäckchen, bestehend aus zwei antiseptisch imprägnirten
Mullkompressen, einer antiseptisch imprägnirten Cambrichinde, einer Sicherheitsnadel und einem
ugleich als Umhüllung dienenden Stück wasserdichten Verbandstoffs, schon im Frieden in den
Mlnzärogareten und, wo solche nicht vorhanden, bei den Truppentheilen Wis gehalten.
Seitens der Mannschaften find die Verbandpäckchen in dem linken Vorderschoß des Waffen-
rocks, des Attila und der Ulanka, zwischen Futter und Tuch eingenäht, zu tragen.
Die Kosten der Verbandpäckchen fallen den Medizinalfonds zu.“
2) Die Verbandpäckchen zählen zur Hanitäts-Ausrüstung der Truppen.
3) Zur Berichtigung der in Betracht kommenden Druckvorschriften werden Tekturen herausgegeben
werden.
4) Wegen Beschaffung der Verbandpäckchen wird die Lazarethverwaltung seitens der Medizinal-
Abcheilung mit Anweisung versehen werden. #
5) Auf Seite 102 und 103 des Kriegs-Bekleidungs-Reglement sind in der letzten Spalte die
Worte „und Verbindezeuge“ sowie in der Anmerkung 4 auf Seite 104 die Worte „1 Verbinde-
zeug und“ zu streichen. -
6) Sobald die Niederlegung der Verbandpäckchen für den Truppentheil erfolgt ist, scheiden die
Verbindezeuge aus den Bekleidungs= 2c. Rechnungen des Truppentheils aus, und es werden die
vorhandenen kleinen dreieckigen erbandtücher sowie die etwa vorhandene Oelleinwand ohne
Entgelt an die Lazarethverwaltung zum Aufbrauch abgegeben; die Charpie und die alte Leinwand
aus den Verbindezeugen wird den Truppen zur unentgeltlichen Verwendung in der eigenen
Oekonomie überlassen oder für Rechnung des Truppentheils verkauft. 4½r1“°
7) Die in den Garmsonlazarethen für Verbindezeuge vorräthige Oelleinwand ist in der Lazareth-
verwaltung aufzubrauchen.
No. 529/3. 87. M. A. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium.
Remontirungs-Abtheilung. Nr. 54 Berlin den 12. März 1887.
Fr. 54.
Aufhebung des Remonte-Depots Oberseenerhof.
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Remonte-Depot Oberseenerhof im Groß-
herzogthum Hessen und die auf demselden befindlice Verwaltung mit Ende dieses Monats aufgehoben werden.
No. 191 /3. R. A. Frhr. v. Troschke.
Kriegsministerium.
Departement für das Invalidenwesen. Nr. 55 Berlin den 10. März 1887.
r. .
Wohlthätigkeit.
Aus den für 1886/87 fälligen Zinsen der von dem Kommerzienrath Salomon Lachmann in Berlin
gegründeten Stiftung im Betrage von 30.000 .K sind den nahbenannten 25 Invaliden aus den Feld-
zügen von 1864, 1866 und 1870/71 Gelvgeschenle von je 50 K bewilligt worden, nämlich:
1) Kutscher Wilhelm Schulz in Wißwainen, Kreis Nagnt
2) Schmied Albrecht Slodzianowski in Straßburg W.-Pr.,
3) Ardeiter Johann Dongowski in Bergfriede, Kreis Osterode O.-Pr.,
4) Wilhelm Sahr in Okollo, Kreis Dronmwberg.
5) Arbeiter Karl Lademacher in Schleffin, Kreis Greifenberg i. Pom.,
6) Kossäthensohn Paulisch in Sdremberg. (Georgenstraße 8),
7) Töpfer August Lehmann in Velten, Kreis Ost-Havelland,
8) Schmied Joachim Gericke in Pröttlin, Kreis West-Priegnitz,