— 99 —
Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
21. Jahrgang. terlin den 30. März 1867. Nr. O.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.6. 8*4* Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und den Buchsendluneen., in Berlin bei der tion, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfol der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder bogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A lerechnet, falls ni ffte eien Nummern noch
besonders ire gsi feernsn ist. Ende t— n E n au er gbe bertakt, 2
Einkleben —— Exemplare. en v numerationspreise von .
dätchdiekostopdastusmdktnxwudasmthiehn
Nr. 60.
Formations- 2c. Aenderungen ꝛc. aus Anlaß; des Etats 187 / 88.
Ich bestimme hiermit Folgendes: ·
1) Zwecks Trennung der Feld= und uß Artillerie auc, in der obersten Wafen= Fnstang wird die
bisherige General-Inspektion der Artillerie in eine General-Inspektion der Feld-Artillerie um-
gewandelt und neben vesee eine besondere General-Inspektion der Fuß-Artillerie errichtet.
Die bisherigen beiden Fuß-Artillerie-Inspektionen, deren Bezeichnung auf die vier Fuß-Artillerie-
Brigaden übergeht, kommen in Wegfall.
Die General Iunspektionen der Feld= und Fuß-Artillerie bestehen aus je 1 General-Inspekteur,
1 Chef des Generalstabes beziehungsweise des Stabes, 4 beziehungsweise 3 Adjutanten und dem
ersorbesüen Unterpersonal.
Auf die Adjutanten der nunmehrigen Fuß-Artillerie-Inspektionen finden die für die Ad-
Iutanten der übrigen höheren Kommandobehörden gegebenen Bestimmungen im vollen Umfange
nwendung. -
2) Die bereits provisorisch bestehende 3. Landwehr-Inspektion wird etatsmäßig. Die Dienstverhältnisse
dieser Inspektion beziehungsweise die Befugnisse des Inspekteurs erleiden herdurch keine Aenderung.
3) Der Etat des Generalstabes erhöht sich im Hauptetat um 1 Abtheilungs-Chef, aus dessen Stelle
der Chef des Stabes der Fuß-Artillerie seine Gebührnisse zu beziehen hat, und im Nebenetat
um 5 Hauptleute II. Klasse als Rekognoszenten.
4) Für Zwecke der Militärmusik wird die Stelle eines Armee-Musikinspizienten errichtet. Derselbe
zählt zu den oberen Militärbeamten und 2 die Aufgabe, dem Kriegsministerium als Berather
in Fragen der Armee-Musik zu dienen, sowie die zur Hochschule kommandirten Hoboisten 2c.
eziell in der Militär-Musik zu unterrichten. Seine weiteren dienstlichen Beziehungen regeln
ich nach besonderen Bestimmungen. «
5) Bei den Militärlehrern des Kadettenkorps kommen 7 Hauptleute I. Klasse in Zugang und dafür
7 Premier-Lieutenants in Wegfall.
6) Das etatsmäßige Personal der Artillerie-Prüfungs-Kommission wird um je 1 Hauptmann I. und
II. Klasse und 1 pensionirten Offizier vermehrt; ferner ist 1 Assistent — Lieutenant — mehr zu
kommandiren.
7) Bei den Feuerwerksoffizieren werden 4 Stellen für Lieutenants in solche für Hauptleute II. Klasse
umgewandelt. Der Etat der Zengoff iere erhöht sich um 2 Lieutenants. «
8) Die Stelle des Garnisonarztes in Glatz geht ein, dafür vermehrt sich die Zahl der für das
iedrich-Wilhelms-Institut gctatsmäßthen Stabsärzte um einen.
9) Bei den technischen Instituten der Artillerie werden Stellen für Ober-Ingenieure, Ingenieure
und Chemiker, Obermeister und Meister etatsmäßig; die Inhaber dieser Stellen zählen zu den
Zivilbeamten der Militär-Verwaltung.