Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

— 99 — 
Armee-Verordnungs-Mlatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
21. Jahrgang. terlin den 30. März 1867. Nr. O. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.6. 8*4* Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und den Buchsendluneen., in Berlin bei der tion, Kochstraße 68. 
Bei Letzterer erfol der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder bogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A lerechnet, falls ni ffte eien Nummern noch 
besonders ire gsi feernsn ist. Ende t— n E n au er gbe bertakt, 2 
Einkleben —— Exemplare. en v numerationspreise von . 
dätchdiekostopdastusmdktnxwudasmthiehn 
  
  
Nr. 60. 
Formations- 2c. Aenderungen ꝛc. aus Anlaß; des Etats 187 / 88. 
Ich bestimme hiermit Folgendes: · 
1) Zwecks Trennung der Feld= und uß Artillerie auc, in der obersten Wafen= Fnstang wird die 
bisherige General-Inspektion der Artillerie in eine General-Inspektion der Feld-Artillerie um- 
gewandelt und neben vesee eine besondere General-Inspektion der Fuß-Artillerie errichtet. 
Die bisherigen beiden Fuß-Artillerie-Inspektionen, deren Bezeichnung auf die vier Fuß-Artillerie- 
Brigaden übergeht, kommen in Wegfall. 
Die General Iunspektionen der Feld= und Fuß-Artillerie bestehen aus je 1 General-Inspekteur, 
1 Chef des Generalstabes beziehungsweise des Stabes, 4 beziehungsweise 3 Adjutanten und dem 
ersorbesüen Unterpersonal. 
Auf die Adjutanten der nunmehrigen Fuß-Artillerie-Inspektionen finden die für die Ad- 
Iutanten der übrigen höheren Kommandobehörden gegebenen Bestimmungen im vollen Umfange 
nwendung. - 
2) Die bereits provisorisch bestehende 3. Landwehr-Inspektion wird etatsmäßig. Die Dienstverhältnisse 
dieser Inspektion beziehungsweise die Befugnisse des Inspekteurs erleiden herdurch keine Aenderung. 
3) Der Etat des Generalstabes erhöht sich im Hauptetat um 1 Abtheilungs-Chef, aus dessen Stelle 
der Chef des Stabes der Fuß-Artillerie seine Gebührnisse zu beziehen hat, und im Nebenetat 
um 5 Hauptleute II. Klasse als Rekognoszenten. 
4) Für Zwecke der Militärmusik wird die Stelle eines Armee-Musikinspizienten errichtet. Derselbe 
zählt zu den oberen Militärbeamten und 2 die Aufgabe, dem Kriegsministerium als Berather 
in Fragen der Armee-Musik zu dienen, sowie die zur Hochschule kommandirten Hoboisten 2c. 
eziell in der Militär-Musik zu unterrichten. Seine weiteren dienstlichen Beziehungen regeln 
ich nach besonderen Bestimmungen. « 
5) Bei den Militärlehrern des Kadettenkorps kommen 7 Hauptleute I. Klasse in Zugang und dafür 
7 Premier-Lieutenants in Wegfall. 
6) Das etatsmäßige Personal der Artillerie-Prüfungs-Kommission wird um je 1 Hauptmann I. und 
II. Klasse und 1 pensionirten Offizier vermehrt; ferner ist 1 Assistent — Lieutenant — mehr zu 
kommandiren. 
7) Bei den Feuerwerksoffizieren werden 4 Stellen für Lieutenants in solche für Hauptleute II. Klasse 
umgewandelt. Der Etat der Zengoff iere erhöht sich um 2 Lieutenants. « 
8) Die Stelle des Garnisonarztes in Glatz geht ein, dafür vermehrt sich die Zahl der für das 
iedrich-Wilhelms-Institut gctatsmäßthen Stabsärzte um einen. 
9) Bei den technischen Instituten der Artillerie werden Stellen für Ober-Ingenieure, Ingenieure 
und Chemiker, Obermeister und Meister etatsmäßig; die Inhaber dieser Stellen zählen zu den 
Zivilbeamten der Militär-Verwaltung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.