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Er leitet ferner die Personal-Angelegenheiten der Artillerie-Depot-Inspektionen und des
Feuerwerkspersonals. Den Seiner Mjestät dem Kaiser und Könige zu machenden Vorschlägen
über Besetzung der Stellen der Artillerie-Depot-Inspekteure hat eine Vereinbarung mit dem
Kriegsministerium (Allgemeines Kriegs-Departement) vrann ehen.
2) Die einzelnen Truppentheile der Fuß-Artillerie sind jähr " einmal und zwar gelegentlich der
Schieß= und Armirungsübungen derart von ihm zu besichtigen, daß im Allgemeinen jeder Truppen-
theil in dem einen Jahre
esehen wird.
ei den Schießübungen, in dem anderen bei der Armirungsübung
3) Der General-Inspekteur der Fuß Artilerie ist Mitglied der Landesvertheidigungskommi
*5 der 2. Abtheilung
ssion,
eziehungsweise, falls er im Dienstalter dem Eungthammiston,
der Feld-Artillerie voransteht, des gesammten General-Artillerie-Komités und gehört zum Vorstande
der
ereinigten Artillerie= und Ingenieurschule.
4) Der General-Inspekteur der Fuß-Artillerie ist Seiner Majestät dem Kaiser und Könige unmittelbar
unterstellt und hat dementsprechend alle die Waffe betreffenden Angelegenheiten, welche der
Entscheidung Seiner Mojestät des Kaisers und Königs bedürfen, sowie
ie Berichte über die von
ihm abgehaltenen Besichtigungen unmittelbar an Allerhöchster Stelle vorzulegen.
5) Dem General-Inspekteur der Fu
Stabes der Fuß-Artillerie (in der
Slabsoffizirre oder Hauptleute) besteht.
6)
er General-Inspektion der Fuß-Artillerie
Enspektionen unterstellt,
Gebührnissen eines
welche aus dem
rigade-Kommandeurs) und 1 Adjutanten (Hauptmann oder Lieutenant) bestehen
rtillerie ist ein Stab beigegeben, welcher aus 1 Chef des
egel im Range der Regimentskommandeure) und 3 Adjutanten
gend von Truppenbehörden zunächst 4 Fuß-Artillerie-
nspekteur (der Regel nach im Range und mit den
und deren weitere Gliederung die Anlage ergiebt. #
Außerdem unterstehen derselben die Artillerie-Schießschule, die Oberfeuerwerkerschule, die
Trüfungskommission für Hauptleute und Premier-Lieutenants der FußArtillerte und diejenigen
ießplätze, welche allein für die Schießübungen der Fuß-Artillerie
die iehns n ie Generalkommandos als zugen der Hut
estimmt sind, soweit über
anzen zu entscheiden haben. Beruglis
ng
icht
der Artilceincht arr uen steht dem General-Inspekteur der Feld-Artillerie insoweit eine Einw
u, als diese dur
die Interessen seiner Waffe bedingt wird.
7) Für ihren Dienstbereich haben die Befugniß zur Urlaubsertheilung und die Disziplina
der General-Inspekteur der Fuß-Artillerie: wie ein kommandirender General, hinsicht
afgewalt
6 der
Disziplinarstrafgewalt mit Ausnahme der Ueberweisung von Mannschaften an die Arbeiter-
Abtzellun en,
die Fuß-Artillerie-Inspekteure: wie ein Divisionskommandeur.
General-Inspektion der Fuß-Artillerie.
1. Fuß-Artillerie-Inspektion.
Garde-Fuß-Artillerie-Regiment,
Niederschlesisches Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 5,
Schlesisches OD O OD 6.
3. Fuß--Artillerie-Inspektion.
Brandenburgisches Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 3
Magdeburgisches Fuß-A uleneral= I därugmeister,
agdeburgisches Artillerie-Regiment Nr. 4,
Weffäll des - - 7
Schleswigsces . Bataillon = 97
(Koöniglich
Zu Anlage 2.
2. Fuß-Artillerie--Inspektion.
Ostpreußisches Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 1,
ommersches = - - -
uß-Artillerie-Regiment Nr. 11.
4. Fuß-Artillerie-Inspektion.
Rheinisches Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 8,
FußeArtiltrrie egiment Nr. 10,
adisches Fuß-Artillerie-Bataillon Nr. 14,
ächsisches Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 12).
Attachirt:
Stab und 1. Bataillon Königlich Bayerischen 2. Fuß-
Artillerie-Regiments.
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