Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Vorstehende durch das Ministerium der öffentlichen Arbeiten mitgetheilte Uebersicht wird hiermit zur 
Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 601/3. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 28. März 1887. 
Nr. 65. 
Garnisonveränderung einiger Infanterie-Regimenter. 
Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs werden Ende dieses Monats verlegt: 
1) Das Braunschweigsche Infanterie-Regiment Nr. 92 — unter Uebertritt in den Verband 
X. Armeekorps, 40. Infanterie-Brigade — von Metz mit dem Stab, dem IJ. und II. Bataillon 
nach Braunschweig, mit dem Füsilier-(Leib-) Bataillon nach Blankenburg; 
2) das 4. Magdeburgische Infanterie-Regiment Nr. 67 — unter Uebertritt in den Verband 
XV. Armeekorps, 65. Infanterie-Brigade — von Braunschweig und Blankenburg nach Metz; 
3) das 2. Niederschlesische Infanterie-Regiment Nr. 47 — unter Uebertritt in den Verband 
V. Armeekorps, 20. Infanterie-Brigade — von Straßburg und Pfalzburg mit dem Stabe, dem 
I. und Füfilier-Bataillon nach Posen, mit dem II. Bataillon nach Schrimm; 
4) das Infanterie-Regiment Nr. 99 — unter Uebertritt in den Verband XV. Armeekorps, 
66. Infanterie-Brigade — von Posen und rimm mit dem Stabe, dem I. und II. Bataillon 
nach Straßburg, dem Füfilier-Bataillon nach Pfalzburg. 
  
No. 624/3. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 24. März 1887. 
Nr. 66. 
Entwurf der Ausrüstungs-Nachweisung für eine Etappen-Bäckerei-Kolonne (nebst Reserve-Bäcker- 
Detachements). 
Den Kommandobehörden wird der Entwurf der Ausrüstungs-Nachweisung für eine Etappen- 
Bäckerei-Kolonne (nebst Referve-Böcker-Detachement mit Vertheilungsplan unter Unmschlag 
übersandt werden. 
Dieser Entwurf tritt an die Stelle des Feldgeräths-Etats für die Reserve-Bäckerei-Kolonne einer 
  
Etappen-Inspektion. # 
Eine entsprechende Berichtigung des Druckvorschriften-Etats wird gelegentlich erfolgen. 
No. 351/3. 87. A. 3. v. Hänisch. 
Kriegsministerium. 
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 25. März 1887. 
Nr. 67. 
Prüfung der Munitions-Berechunngen. 
Die in Gemäßheit des 8. 2,1 der Uebungs-Munitions-Vorschrift aufzustellenden Munitions-Berechnungen sind 
zur Prüfung 2c. vorzulegen: # · 
Seitens der Infanterie-, Fuß-Artillerie-und Eisenbahn-Bataillone sowie der Feld-Artillerie-Abtheilungen: 
den Regimentern; « 
Seitens der Landwehr-Bezirkskommandos und der Kavallerie-Regimenter: den Infanterie= bz. 
Kavallerie-Brigaden; 
Seitens des Lehr-Infanterie-Bataillons: der 1. Garde-Infanterie-Brigade; 
Seitens der Unteroffiziers ulen, Jäger= und Schützen-Bataillone, Pooneer= und Train-Bateaillone 
sowie der Kriegsschulen: den Inspektionen; 
Seitens der Ha 4-Kadettenanstalt: dem Kommando des Kadettenkorps. 
In Betreff der Artillerie-Schießschule siehe Anmerkung zum Etat XI. 
No. 570/8. 87. A. 4. v. Hänisch. 
  
 
	        
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