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Vorstehende durch das Ministerium der öffentlichen Arbeiten mitgetheilte Uebersicht wird hiermit zur
Kenntniß der Armee gebracht.
No. 601/3. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 28. März 1887.
Nr. 65.
Garnisonveränderung einiger Infanterie-Regimenter.
Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs werden Ende dieses Monats verlegt:
1) Das Braunschweigsche Infanterie-Regiment Nr. 92 — unter Uebertritt in den Verband
X. Armeekorps, 40. Infanterie-Brigade — von Metz mit dem Stab, dem IJ. und II. Bataillon
nach Braunschweig, mit dem Füsilier-(Leib-) Bataillon nach Blankenburg;
2) das 4. Magdeburgische Infanterie-Regiment Nr. 67 — unter Uebertritt in den Verband
XV. Armeekorps, 65. Infanterie-Brigade — von Braunschweig und Blankenburg nach Metz;
3) das 2. Niederschlesische Infanterie-Regiment Nr. 47 — unter Uebertritt in den Verband
V. Armeekorps, 20. Infanterie-Brigade — von Straßburg und Pfalzburg mit dem Stabe, dem
I. und Füfilier-Bataillon nach Posen, mit dem II. Bataillon nach Schrimm;
4) das Infanterie-Regiment Nr. 99 — unter Uebertritt in den Verband XV. Armeekorps,
66. Infanterie-Brigade — von Posen und rimm mit dem Stabe, dem I. und II. Bataillon
nach Straßburg, dem Füfilier-Bataillon nach Pfalzburg.
No. 624/3. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 24. März 1887.
Nr. 66.
Entwurf der Ausrüstungs-Nachweisung für eine Etappen-Bäckerei-Kolonne (nebst Reserve-Bäcker-
Detachements).
Den Kommandobehörden wird der Entwurf der Ausrüstungs-Nachweisung für eine Etappen-
Bäckerei-Kolonne (nebst Referve-Böcker-Detachement mit Vertheilungsplan unter Unmschlag
übersandt werden.
Dieser Entwurf tritt an die Stelle des Feldgeräths-Etats für die Reserve-Bäckerei-Kolonne einer
Etappen-Inspektion. #
Eine entsprechende Berichtigung des Druckvorschriften-Etats wird gelegentlich erfolgen.
No. 351/3. 87. A. 3. v. Hänisch.
Kriegsministerium.
Allgemeines Kriegs-Departement. Berlin den 25. März 1887.
Nr. 67.
Prüfung der Munitions-Berechunngen.
Die in Gemäßheit des 8. 2,1 der Uebungs-Munitions-Vorschrift aufzustellenden Munitions-Berechnungen sind
zur Prüfung 2c. vorzulegen: # ·
Seitens der Infanterie-, Fuß-Artillerie-und Eisenbahn-Bataillone sowie der Feld-Artillerie-Abtheilungen:
den Regimentern; «
Seitens der Landwehr-Bezirkskommandos und der Kavallerie-Regimenter: den Infanterie= bz.
Kavallerie-Brigaden;
Seitens des Lehr-Infanterie-Bataillons: der 1. Garde-Infanterie-Brigade;
Seitens der Unteroffiziers ulen, Jäger= und Schützen-Bataillone, Pooneer= und Train-Bateaillone
sowie der Kriegsschulen: den Inspektionen;
Seitens der Ha 4-Kadettenanstalt: dem Kommando des Kadettenkorps.
In Betreff der Artillerie-Schießschule siehe Anmerkung zum Etat XI.
No. 570/8. 87. A. 4. v. Hänisch.