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Armee- Verordinungs- Platt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
21. Jahrgang. Berlin, den 15. Jannar 1887. Nr. 1.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, rKönigliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68.
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Nr. 1.
Iuformationskurse für Regiments-Kommandeure bz. Stabgeffiziere und Kompagnie-Chefs bei der
Militär-Schießschule. Formation der Militär-Schießschule und der Gewehr-Prüfungs-Kommission für 1887.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß im Jahre 1887 bei der Militär-Schießschule zwei
Informationskurse abzuhalten sind. Der erste derselben hat in der Zeit vom 10. bis einschließlich 30. Juni 1887
stattzufinden. Zu demselben sind zu kommandiren: 1
die noch nicht zu Insormatoonskursen herangezogenen Kommandeure der Jäger-Bataillone und
Unteroffizierschulen und ein Pionier-Bataillons-Kommandeur; ferner von jeder (Infanterie-)
Division ein Kompa nie Dbe zwei Kompagnie-Chefs der Jäger und Schützen und zwei Kompagnie-=
führer der Umeeroffchiersch en
Der zweite Kursus ist in der Zeit vom 5. bis einschließlich 13. Oktober 1887 abzuhalten. Zu diesem
sind zu kommandiren:
von denjenigen Armeekorps, welche sche und meht Kavallerie-Regimenter zu ihrem Verbande
zählen, je drei, von den übrigen Armeekorps " wvei egiments-Kommandeure der Kavallerie, welche
an einem Informationskursus noch nicht Theil genommen haben, ferner 4 Offiziere des General=
stabes und 2 Offiziere des Kriegsministeriums.
Die Dauer der Lehrkurse der Militär-Schießschule wird für die Lieutenants von 3½ auf 3 Monate
herabgesetzt, während die Kurse für Unteroffiziere und Mannschaften, wie seither üblich, abzuhalten sind.
ortab werden Lieutenants und Unteroffiziere der Pionier-Bataillone in derselben Weise wie die
gleichen Chargen der Jäger und Schützen zu den Lehrkursen der Militär-Schießschule herangezogen.
Is Hülfslehrer sind sieben Lieutenants zu kommandiren. Die Ergänzung des Personals der Gewehr-
Prüfungs-Kommission hat in derselben Weise, wie seither, zu erfolgen.
Berlin den 8. Dezember 1886.
Wilhelm.
Bronsart v. Schellendorff.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 27. Dezember 1886.
Im Anschluß an die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegsministerium:
A. Iunformationskursus für Regiments-Kommandeure 2c der Kavallerie.
1) Die Bezeichnung der Theilnehmer ist den Königlichen Generalkommandos, sowie dem Chef des
Generalstabes der Armee überlassen. * h