Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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haft, wenn auch in dem letztvorhergegangenen, für die Einstellung in das Heer bz. in die Flotte 
feftgese gien Zeitpunkte die Zurückstellung erfolgt ist. # » » 
Vom. Nioilsupernumerar darf die dreijährige Vorbereitung nur zur Ableistung des ein- 
jährig-freiwilligen Dienstes und durch die militärischen Uebungen (F. 4 Abs. 4) unterbrochen 
werden. Die Dienstzeit als Einährig-Freiwilliger kommt als Zivildienstzeit weder auf die Vor- 
bereitungsdauer, noch für Dienst ter und Besoldung und zwar auch dann nicht in Anrechnung, 
wenn die Ablegung der Prüfung vor abgeleistetem Militärdienst, bz. vor endgü ziger Entscheidung 
über die Dienstverpflichtung zugelassen, oder wenn dem Anwärter während der Militärdienstzeit 
auf Wunsch gestattet worden ist, daneben im Eisenbahndienst thätig zu sein. 
§. 2. Feststellung der Vorbedingungen. Vorprüfungen. 
Das Vorhandensein der im §. 1 bezeichneten Vorbedingungen ist zunächst durch glaubhafte Zeugnisse 
darzuthun. 
1. Das Lebensalter ist durch das Tauf= oder Geburtszeugniß nachzuweisen, wenn es nicht aus anderen 
vorgelegten Dienstpapieren zuverlässig hervorgeht. Minderjährige haben die schriftliche Zustimmung 
des Vaters oder Vormundes zu R Bewerbung vorzulegen. Solche, welche als Zivilsuper- 
numerar zugelassen zu werden wünschen, haben eine beglaubigte Sescheinigung. des Vaters oder 
Vormundes oder eines Angehörigen, daß sie sich drei Jahre lang aus eigenen Mitteln oder durch 
Unterstützung seitens ihrer Angehörigen unterhalten können, beizubringen (§. 1 Nr. 5). 
Ueber die körperliche Tauglichkeit ist ein ärztliches Zeugniß nach vorgeschriebenem Muster erforder- 
lich. Dasselbe muß von einem Bahnarzte der Staatseisenbahnverwaltung oder von einem Staats- 
medizinalbeamten gusgestent sein. 
Militäranwärter haben dem untersuchenden Arzte diejenigen in ihrem Besitze befindlichen 
Militärpapiere vorzulegen, aus denen hervorgeht, welche Gründe für die Entlassung aus dem 
Militärdienste bz. für die Invaliditätserklärung maßgebend gewesen sind. 
Ueber die erlangten allgemeinen und besonderen Schul= und sonstigen Kenntnisse, Fertigkeiten und 
vorbereitenden Beschäftigungen sind die entsprechenden letzten Schul= und anderen Zeugnisse vorzu- 
legen, ausgenommen das Schulzeugniß, wenn nur die Volksschule besucht oder nur die dritte 
Klasse (Tertia) eines Gymnasiums bz. eine gleichwerthige Stufe anderer Lehranstalten erreicht war. 
onst glaub ugnisse vorgelegt werden, welche über die Zeit seit dem Austritt aus dem 
ilitärdienste oder aus der Schule einen vollständigen und bestimmten Nachweis liefern. Bei 
Personen, welche unmittelbar aus dem Truppenverbande oder aus der Schule übertreten, ist das 
militärische Führungszeugniß bz. das Schulzeugris erforderlich und genügend. Ist demnächst 
wischen der vorläufigen Mufzeichnung. und der Einberufung des Bewerbers einige Zeit verflossen, 
66 ist auch über die Zwischenzeit ein genügender Ausweis zu erbringen. 
. Ueber die 5— und Beschäftigung in den früheren Lebensverhältnissen müssen amtliche oder 
afte Ze 
Ueber die Militärverhältnisse ist der behg iche Ausweis (Militärpaß und militärisches Führungs- 
zeugniß, Ausmusterungsschein, Ersatz-Reserveschein, Ersatz-Reservepaß, Berechtigungsschein zum 
zinshriz freiwill en Dernst u. s. w.), vom Militäranwärter der Entlassungss en der Zivilver- 
aor ngsschein und das militärische Führungszeugniß vorzulegen. 
iherdem ist von jedem Anwärter eine selbstverfaßte und selbstgeschriebene Darstellung des 
Lebenslaufs und die eigenhändige Beantwortung des für diesen Zweck vorgeschriebenen Frage- 
bogens einzureichen. 
Wird nach Durchsicht und auf Grund der Zeugnisse nicht von vornherein der Bewerber als un- 
geeignet für die begehrte Stellung erachtet, so kann nach Befinden eine Vorprüfung angeordnet 
werden, um über das Vorsenen ein der Erfordernisse, insbesondere auch der Vorkenntnisse und 
sonstigen Fähigkeiten und Fertigkeiten eine zuverlässigere Ueberzeugung zu gewinnen. 
Dem Bewerber wird auf den unter Königlich Preußischer Verwaltung sehenderm Bahnen 
freie Fahrt in dritter Wagenklasse nach und von dem Orte der Vorprüfung gewährt. Reisekosten 
werden nicht erstattet. 
§. 3. Anmeldung der Bewerber. 
Gesuche um Annahme als Zivilsupernumerar sind an die betreffende Eisenbahn-Direktion, andere 
Bewerbungen an diejenige Behörde # richten, in deren unmittelbarem Dienstbereich der Bewerber angenommen 
zu werden wünscht, mithin an die 
isenbahn-Direktion, wenn im Bereiche der Zentral-, der Werkstätten= oder
	        
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