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Kriegsministerium. 1 Berlin den 11. Juni 1877.
Nr. .
Empfang schwerer Marschrationen für die zu den Uebungsreisen des Generalstahes gestellten Dienstyferde.
Der letzte Absatz des §. 3 der administrativen Bestimmungen über die jährlichen Uebungsreisen des General
stabes vom 19. Juni 1878 — Armee-Verordnungs-Blatt Seite 139 und folgende — erhält nachstehende Gistan
„Hür die lämmtlichen gestellten Pferde, sowohl zu der Uebungsreise des großen Generalstabes,
a 33 der Armeekorps, find während der Dauer der wirklichen Uebung s Marschration##
zu ig.“
Gleichlautende Bestimmung tritt an die Stelle der Anmerkung zum 8. 107 des Friedens-Natural=
verpflegungs-Reglements.
No. 394/4. 87. B. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 6. Juni 1887.
Nr. 125.
Taillenhaken.
Die Firma J. C. Mcedicke hierselbst hat den Truppen ein vom April d. J. datirtes Lieferungsangebet
auf lo . zechen lassen, welches bahet mißdeutet worden ist, daß es in der Absicht des Kriegsministeriums
liege, eine neue Taillenhaken-Probe auszugeben.
Es wird daher bemerkt, daß unbeschadet der Farbe und des Metalls, für welche selbstredend dit
Waffenrockknöpfe maßgebend bleiben, es bei der unterm 11. März 1887 Nr. 213/3. B. 3. ausgegebemnen Taillen-
haken-Probe sein Bewenden behält. v Z ·
Die übrigen Anführungen jenes Lieferungsangebots entbehren gleichfalls jeder thatsächlichen Begründung.
I V.
No. 131/6. 87. B. 3. Nitschmann.
Kriegsministerium. # #
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin den 11. Juni 1887.
Nr. 126.
Vorschußzahlungen an Kompagnien 2c.
Das Verfahren, vor dem Ausmarsch die Kompagniechefs 2c. zur Bestreitung der Vorspann-, Marst
pflegungs= und sonstigen Kosten während der Herbstübungen mit Vor gafer #t belasten und deren Ve-
rechnung erst nach Rückkehr in die Garnison eintreten zu lassen, steht nicht im Einklange mit der J
im §. 20 des Reglements über das Kassenwesen bei den Truppen. Ist in einzelnen Fällen die Zahlun
solcher Vorschüsse durch die Umstände geboten, so darf deren Betrag den voraussichtlich bis zum nächsten
Kassentage zu erwartenden Bedarf nicht übersteigen und muß, wenn thunlich, an letzterem unter —3
des nicht verwendeten Restes verrechnet werden.
V.
No. 60/6. 87. B. 3. Nitschmann.
Kriegsministerium.
Militär-Oekonomie-Departement. Berlin, den 11. Juni 1887.
Nr. 127.
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtrausporten mit Schwell- 2c. Zügen.
achstehendes Verzeichniß derjenigen Schnell= 2c. Züge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte
Bza die Dauer dest mit dem 1. . M. begonnenen * lans aesehersener un beftrderennode
önnen, wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht dFP das im Armee-Verordnungs-Blatt
für 1886 Seite 232—234 abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierurch außer Kraft tritt.
I. V.
No. 143/6. 87. B. 3. Nitschmann.