Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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3. In den Fällen, wo es sch um Ermäßigung der Versicherungssumme eines Aufnahmescheines 
andelt, wird der für jene Summe festgesetzte halbjährliche Beitrag verhältnißmäßig ermäßigt. 
er Interessent erhält an Stelle des eingelieferten Mufnahmescheines einen anderen, auf die 
ermäßigte Versicherungssumme und den ermäßigten Beitrag lautenden Aufnahmeschein. 
4. Die hisersgen Beiträge müssen in Fällen des Austritts bis Ende desjenigen Monats, in welchem 
der diesfällige schriftliche Antrag hierher gelangt, in Fällen der Bensionsermäßigung bis zum Ab- 
laufe desjenigen, mit dem 1. Januar oder 1. Juli beginnenden Halbjahres, in welchem der dies- 
fällige schriftliche Antrag hier eingeht, entrichtet werden. Bei dem Eingange derartiger Anträge 
noch bis Ende September d. J. werden indeß die bisherigen Beiträge nur bis Ende Juni d. J. 
eingezogen werden. # 
5. Den betreffenden Mitgliedern gegenüber bleiben die Verpflichtungen der Anstalt bis zu denjenigen 
Zeitpunkten in Kraft, bis zu welchen die Beiträge nach 4 S entrichten sind. ½ 
6. ur erzuung für den erfolgten Austritt oder die erfolgte Pensionsermäßigung ist in keinem 
alle zulässig. 
b) Vormals uefarstich Hessische Militär-Wittwen= und Waisen-Anstalt und vormals 
Herzoglich Nassauische Offizier-Wittwen= und Waisen-Kasse. 
7. Den Mitgliedern dieser beiden Anstalten ist nur der gänzliche Austritt aus denselben, aber nicht 
der Rücktritt in eine geringere Beitragsabtheilung beziehungsweise die Beitragsleistung von einem 
medrigeren, als dem zeitigen pensionsfähigen Diensteinkommen gestattet, weil die für die beiden 
Anstalten geltenden Statuten die Höhe der Wittwen= und Waisen-Pensionen von Dienstrang, 
Diensteinkommen und beziehungsweise Dienstzeit der Mitglieder abhängtg machen. Auf den Aus- 
tritt findet das vorstehend unter 2, 4, 5 und 6 Gesagte entsprechende mwendung, mit der Maß- 
gabe, daß die Belegung der diesfälligen Anträge mit Aufnahmescheinen unterbleibt, da solche 
nicht ertheilt find. Z„ 
No. 239/6. 87. W. Hammer. 
 
	        
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