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Armee - Verordnungs · Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
21. Jahrgang. Herlin den 30. Juni 1887. Nr. 17.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.. 50 4. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 68.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf lner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 A berechnet, falls nicht für einzelne Nummern
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Erxpedition liefert auch nur einer Seite bedruckte, zum
Einkleben in die Akten geeignete Exemplare. Dieselben sind zum vierteljährlichen — von 1.4.90 4
durch die Post oder in direkter Zusendung von der Exped zu beziehen.
Kriegsministerium. Berlin den 17. Juni 1887.
Nr. 132. .
Hülfshoboisten der Infanterie-Regimenter.
1. Aaff die Hülfshoboisten der Infanterie-Regimenter findet der §. 10. 8 des Geldverpflegungs-
Reglements für das Preußische Heer im Frieden nicht Anwendung
2. An Stelle eines fehlenden Hüllshoboisten kann bei einem der Bataillone des Regiments ein
Mann zum Dienst mit der Waffe eingestellt werden. Die spätere Besetzung der Hülfshoboisten-
stelle darf in diesem Falle nur dann erfolgen, wenn der zum Dienst mit der Waffe Eingestellte
auf eine andere Etatsstelle des Regiments in Anrechnung kommen kann.
No. 525/5. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 22. Juni 1887.
Nr. 133.
Bestellung von Amtskantionen.
Es wird ierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht, daß fortan auch die Obligationen der Prioritäts-An-
leihen nachbezeichneter Eisenbahnen und zwar:
1. der Berlin-Dresdener,
2. = Nordhausen-Erfurter,
3. -Oberlausitzer,
4. -2aAachen-Juͤlicher,
5. Angermünde-Schwedter,
fza Bestellung von Amtskautionen nach Maßgabe des §. 5 des Gesetzes vom 2. Juni 1869, betreffend die
autionen der Bundesbeamten (Bundes. Gesetzblatt für 1869 Seite 161) zuzulassen find.
No. 181/6. 87. B. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 24. Juni 1887.
Nr. 134.
Neuer Druckvorschriften-Etat.
Ein neuer Druckvorschriften-Etat (vom 8. Juni 1887) gelangt an die Königlichen Kommandobehörden rc. in
der erforderlichen Anzahl von Exemplaren — nebst Vertheilungsplan — unter Umschlag zur Veraus-
gabung. Gleichzeitig werden „Bemerkungen“ zu demselben beigefügt werden, aus welchen die Abweichungen
gegen den bisherigen Druckvorschriften-Etat sich ergeben. Letzterer tritt außer Kraft, wobei nach Maßgabe
der Vorbemerkung 16 des neuen Etats zu verfahren ist.