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3) Mit dem Benachrichtigungsschreiben an die Militär-Schießschule über die erfolgte Beförderung
sind zugleich die Chargen-Abzeichen für die Beförderten et enden.
. IV. Ueberweisungspapiere.
1) Die Truppentheile haben die Personal= und Oualifikationsberichte der als Hülfslehrer, sowie der
u den Pouese der Militär-Schießschule kommandirten Offiziere direkt an den Inspekteur der
fanterie chulen einzusenden. Die Personal= und Qualifikationsberichte gehen in gleicher Weise
zurück. · «
Nach Beendigung des Kommandos hat der Kommandeur der Militär-Schießschule Urtheile
über die kommandirten Offiziere abzugeben und auf dem Instanzenwege an die betreffenden
Regiments= 2c. Kommandeure gelangen zu lassen. ·
2) Für jeden kommandirten Unteroffizier — einschl. Lazarethgehülfen — und Gemeinen, und zwar
n oeg 4au einem besonderen Bogen, sind nach Mohbe der anliegenden Muster an die
ilitär-Schie
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schule einzusenden:
das Nationale nach Muster 4 zu §. 12 der Rekrutirungs-Ordnung, welches durch folgende
ngaben zu ergänzen ist:
kolonne z: Perwaltungs Berrt Provinz (nur für Preußen und Bayern), Bundesstaat,
olonne 4: Namen und Wohnsitz der nächsten Anverwandten, " Or
Kolonne 10: ob der Betreffende Kapitulant ist und mit welchem Datum seine Dienst-
verpflichtung abläuft, « »
Kolonne 15: wann und von wem dem Betreffenden die Kriegsartikel vorgelesen worden
sind, welche Löhnung und welche Zulage er monatlich während der Dauer seines
Kommandos bezieht,
ob der Betreffende zum Lehrkursus oder zur Stamm-Kompagnie, sowie ob er als
Handwerker bz. zu welchem Offizier als Bursche kommandirt ist. 9
Ein Verzeichniß der Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke. ·
Eine Nachweisung, aus welcher sich die Gebührnisse des Kommandirten in Bet auf die
Kleinmontirungsstücke (Vergülung der Unteroffiziere für das dritte Paar Stiefel), Sohlen=
auflegegeld 2c. für die Dauer des Kommandos ergeben. * ·
it dieser Nachweisung zugleich ist der bezügliche Geldbetrag der Militär-Schieß-
*m———. schule mittelst Postanweisung zu übersenden. " «
Die Nachweisung ist doppelt auszufertigen. Die eine Ausfertigung bleibt bei der
Mmitär-Sießlchule, die andere wird mit Ouittung versehen dem belresenden. Truppen-
theil zurückgesandt. 4
. Der bis auf das Datum und die Unterschrift vollständig auszufertigende Reauisitions-
Gein für den Rückmarsch von Spandau.
ine Zählkarte, wie solche in der Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Rapport= und
Berichterstattung beschrieben ist. ;»
3) Die sämmtlichen unter 2 aufgeführten Papiere 2c. sind derart abzusenden, daß sie bei der Militär-
Schießschule 14 Tage vor dem Eintreffen der Kommandirten in Spandau eineehen.
4) Fur die von der Militär-Schießschule zur Gewehr-Prüfungs-Kommission übertretenden Unteroffziiere
ind die Ueberweisungspapiere von der ersteren an die letztere abzugeben.
V. Bekleidung und Ausrüstung.
1) Jedem Kommandirten, einschließlich Offizierburschen, sind vom Truppentheile an Bekleidungs-
und Ausrüstungsstücen mitzugeben:
2 Feldmützen (dem Unteroffizier — einschl. Lazarethgehülfen — außerdem eine Schirmmütze),
2 Waffenröcke (möglichst neue), -
2 Drillichjacken em Unteroffizier — Eunlchl arethgehülfen — 1 Drillichrock; den
Mannschasten er Grßherzoglich Mecklenburgischen Regimenter an Stelle der beiden
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en eine Blouse),
2 Halsbinden,
2 Paar Tuchhosen (möglichst neue),
1 Paar weißleinene “*x—
2 Paar Drillichhosen,