2 Paar Unterhosen,
1 Mantel, »
1 PaadrscFulPhandschuhe (dem Unteroffizier — einschl. Lazarethgehülfen — 2 Paar Leder-
andschuhe),
2 Paar Stefel bg. Schuhe (neue), 4n
2 Paar Sohlen nebst Flecken und Aufnähegeld (Sohlen nebst Aufnähegeld sr nur den
ur Stamm-Kompagnie Kommandirten mihzugeben und für die zum Lehrkursus Komman=
irten nur auf direktes Erfordern der Militär-Schießschule zu übersenden),
3 Hennen (darunter 1 neues),
1 Helm bz. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch), # »
1 Tornister mit Zubehör (derselbe muß so eingerichtet sein, daß das Kochgeschirr sowohl
inten als auch oben angeschnallt werden kann),
1 Leibriemen mit Schloß,
1 Mantelriemen,
1 Brotbeutel,
1 Feldflasche,
2 Säbeltroddeln,
2 Patrontaschen (die Unteroffiziere ebenfalls),
1 Gewehrriemen (möglichst neu),
2 Patronenbüchsen,
1 Fettbüchse,
1 Kochgeschirr,
1 Paar Kochgeschirrriemen, «»· *
1 Gewehr, (nur den Unteroffizieren und Mannschaften, einschließlich Offizier-
1 Mündungsdeckel, burschen, solcher Truppentheile mitzugeben, welche bis zum Beginn
1 Visirkappe, der Lehrkurse 2c. mit Gewehren M/71. 84 bewaffnet worden sind),
1 Schraubenzieher,
1 Seitengewehr,
1 Soldbuch,
1 Ge angbuch,
1 Schießbuch; « » » ·
den Hornisten das Signal-Instrument nebst Siiefer (Gewehr nebst Zubehör, Fettbüchse sowie
die Patronenbüchsen und -Taschen kommen für dieselben in Wegfall).
2) Jedem Unteroffizier und Gemeinen — mit Ausnahme der Offizierburschen — ist ein kleiner
Spaten mitzugeben. » »
3) Ferner ist für jeden zur Stamm-Kompagnie Kommandirten zur Instandhaltung der Bekleidungs-
egenstände etwas blaues und graues Tuch, sowie etwas Drillich und Futterleinwand als Flick-
material mitzusenden. v » »
4)DieTruppentheilehabendaraufzuachten,daßdteKommandtrtenmctvollkommenguterFuß-
bekleidung versehen sind. · »
5) Seimmtüte Sachen müssen neuester Probe und mit dem Namen des betreffenden Kommandirten
versehen sein. » » «
6) Der etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken ist der Militär-Schießschule
auf direktes Erfordern zu übersenden. # «
7) Die von der Militär-Schießschule zur Gewehr-Prüfungs-Kommission übertretenden Unteroffziere
sind seitens der ersteren mit denjenigen Bekleidungsstücken zu überweisen, mit welchen sie für das
Kommando zur Militär-Schießschule ausgerüstet sind.
VI. Ueberweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenstände.
1) Die Unteroffiziere und Gemeinen nehmen ihre sämmtlichen Bekleidungs= und Ausrüstungsstücke
bz. Waffen Forst mit **'e Kommando-Orte und nach Beendigung ihres Kommandos wieder
zum Truppentheile zurück. « «« «
2) Der Marsch der Kommandirten erfolgt im 2. Anzuge; der bessere Anzug, owie die übrigen
Bekleidungs= 2c. Stücke (siehe V. 1, 2 und 3) werden im Tornister untergebracht.