VII. Marsch-Angelegenheiten.
1) Die Kosten der Hinreise der zu den Lehrkursen kommandirten Offtziere werden, gleichwie die
Kosten der Rückreise von dem Tru penthenl gezahlt und liquidirt, welchem der Offizier angehört.
2) Sämmtliche Mannschaften — aussch ießlich derjenigen aus den Garnisonen Berlin und Potsdam —
aben für die Hin= und Rückreise, soweit angängig, allgemein die Eisenbahn auf Regquisitions-
8 u benußen und sind dementsprechend von ihren Truppentheilen für die Hin= und Rückreise
( V. 2
3)
ehe ) mit Regquisitionsscheinen zu versehen. »
ie Kosten für den Marsch der Kommandirten von der Garnison bis Spandau werden seitens
der Militär-Schießschule gezahlt und liquidirt. Die Truppentheile haben daher den Kommando-
führern einen Ausweis über die Höhe des gezahlten erschsesteoorlchusie mitzugeben, damit
iese der Militär-Schießschule über die wirklich entstandenen Kosten Rechnung legen können.
VIII. Geldverpflegung 2c.
1) Die kommandirten Offiiere Husschbetlich Offiziere der Pionier-Bataillone, welche das Gehalt
in unveränderter Weise aus Kap. 23 weiter empfan en) und Mannschaften verbleiben im Etat
ihrer Truppentheile und erhalten für Rechnung derselben bz. des Etatskapitels 24 Gehalt bz.
öhnung von der Militär-Schießschule, und zwar: ·««·
a. die als Hülfslehrer kommandirten Offiziere vom 1. März bis einschließlich November;
b. die zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere vom 1. April bis einschließlich Juni bz.
1. August bis einschließlich Oktober; # 6
c. die nach Beendigung der Lehrkurse zum Stamm der Militär-Schießschule kommandirten
Unteroffiziere für die Dauer dieses ommandos; 222
d. die Mannschaften der Stamm-Kompagnie vom 21. März bz. 1. August bis einschließlich
20. März bz. 31. Juli des folgenden Jahres; · «
e. die us- und Gemeinen der Lehr Kommandos vom 21. März bis 30. Juni bz.
1. August bis einschließlich 20. November; **- ·
k. die Burschen der als Hülfslehrer kommandirten Offiziere vom 1. März bis einschließlich
20-Biedeber den Lehrkursen k dirten Offi März bis einschließlich
g. die Burschen der zu den Lehrkursen kommandirten ziere vom 11. März bis einschließli
10. Juni bz. 1. August bis einschließlich 31. Oktober. ·
2) Die als Hülfslehrer zur Militär-Schießschule kommandirten Offiziere erhalten aus dem Etat
derselben eine Zulage von 45 M und die Lischgelder. ·
Die übrigen Offiziere beziehen die Kommando-Zulage, von welcher 36 M bei Kop. 35
und der Mehrbetrag bei Kap. 24 verrechnet werden; die Infanterie-Offiziere außerdem die Tisch-
gelder aus Kap. 35.
Unteroffkzere und Mannschaften, ausschließlich Oekonomie-Handwerker und Offizierburschen,
erhalten neben den Löhnungskompetenzen aus dem Etat der Militär-Schießschule eine Zulage,
und zwar: monatlich 6 „X der Unteroffizer und 3 X der Gemeine.
3) Der Militär-Schießschule ist von jedem Aufrücken der Kommandirten in eine höhere Löhnung
unter Angabe des Tages, von welchem ab dieselbe zahlbar ist, Kenntniß zu Kben.
4) Etwaige Gehaltsabzüge der Offiziere sind der Militär-Schießschule unter Angabe der zu den
verschiedenen Fonds zu leistenden Beiträge spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der Komman-
dirten in Spandau mitzutheilen. Denjenigen Offizieren, Üüber welche die bezügliche Mittheilung
bis zu dem gedachten Termine nicht erfolgt ist, wird nur der bestt mungemäßige Abzug zur
Kleiderkasse gemacht. Die von den Offizieren einzubehaltenden Ge altsabhüge werden “ er
letzten Gehaltszahlung bz. am Schluß des Etatsjahres an die betreffenden Truppentheile insoweit
abgeft# #rt, als die betr. Offiziere nicht Mitglieder des deutschen Offizier-Vereins sind. Anderenfalls
fan en adie Erlasse vom 8. Mai bz. 27. November 1884 — Nr. 314. 4. und 159. 11. M. O. D. 3—
nwendung.
5) Die zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere können sch gemäß §. 38 des Reglements über
die Servis-Kompetenz der Truppen im Frieden gegen Bezug des tarifmäßigen Servises einmiethen;
für bieiemigen, welche Naturalquartier beanspruchen, wird die Militär= chießschule solches sicherstellen.
Zu letzterem Behuf haben die Truppentheile bis spätestens 14 Tage vor dem Eintreffen der
Offiziere in Spandau der Militär-Schießschule mitzut
se einzumiethen, oder Naturalquartier zu beziehen.
eilen, ob die Offiziere beabsichtigen, sich