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Armee-Verordnungo-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerlum.
21. Jahrgang. Kerlin den 3. August 1887. Nr. 20.
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68.
Der viertel Pränumerationspreis dieses Blattes b 1.4. 50 4. Abonnirt kann : außerhalb
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls 1
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darchsdie Post oder in direkter Zasenkung von der Exped #beziehen. 7
Kriegsministerium. Berlin den 8. Juli 1887.
Nr. 154.
Berlegung der 3. und 4. Eskadron Hannoverschen Husaren-Regiments Nr. 15 von Itzehoe nach Wandsbeck.
Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs werden die 3. und 4. Eskadron Hrs.
** Husaren-Regiments Nr. 15 nach Beendigung der diesjährigen Herbstübungen von Itzehoe nach Wands-
verlegt.
No. 41/7. 87. A. 1. Bronsart v. Schellendorff.
Kriegsministerium. Berlin den 13. Juli 1887.
Nr. 155.
Preisaufgabe.
1. Durch eine Preisbewerbung sollen Abhandlungen über nachstehende Aufgabe gewonnen werden:
„Durch welche Verhältnisse wird die Entstehung der Brust= und Rothlaufseuche
bei den Pferden begünstigt bz. verursacht? » »
Sind die gegen diese Krankheit durch den Anhang zur Militär-Veterinärordnung
festgesetzten Schutz= und Tigungsmaßregeln zweckentsprechend oder wie sind dieselben abzu-
ändern und zu ergänzen?“
2. An Preisen werden ausgeworfen:
ein erster Preis vn. 1000 Mark,
" zweiter s. .... ...750
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3. Die Preise werden gezahlt, wenn den gestellten Anforderungen in der Hauptsache entsprochen
zanh ga zwar an Aeienigen Bewerber, deren Abhandlungen den meisten praktischen zacher
versprechen.
4. Die gar Vorlage kommenden Arbeiten sind deutlich zu schreiben, zu paginiren, in Abschnitte und
Unterabschnitte zu gliedern, mit einem Inhaltsverzeichnisse zu beien und bis zum 1. Januar
1888 seitens der Angehörigen des Heeres den Königlichen Generalkommandos, seitens anderer
Bewerber der Inspektion des Militär-Veterinärwesens einzureichen.
5. * Wel ist ein versiegeltes Couvert beizufügen, welches im Innern die Adresse des
assers enthält.
as Siegel darf weder Namen, noch Wappen des Verfassers anzeigen.
Auf dem Couvert und der Abhandlung muß ein und dieselbe sechsstellige Zahl sich befinden.