Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einundzwanzigster Jahrgang (21)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
21. Jahrgang. Berlin den 13. Aungust 1687. Nr. 21. 
Gedruckt und in Vertrieb bei E. S. Mittler & Sohn, Koönigliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 68. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 88* Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 X berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. — Die Erpedition liefert auch nur auf einer Seite bedruckte, zum 
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Nr. 163. 
Verleihnug von Fahnen an die in diesem Frühjahr errichteten Truppentheile. 
Ich habe beschlossen, den in diesem Frühjahr errichteten 4 Infanterie-Regimentern sowie den neu errichteten 
vierten Infanterie-Bataillonen und dem 3. und 4. Bataillon des Eisenbahn-Regiments, da dieselben semmtch 
aus älteren Tuuppentheilen hervorgegangen sind, welche längst im von Fhee sich befinden, schon jetzt 
und zwar am 18. d. M., als dem unver chucken Gedenktage der Schlacht von Gravelotte—St. Privat, Fahnen 
zu verleihen. Ich hege dabei die zuversichtliche Erwartung, daß alle diese Truppentheile die von Mir ihnen 
anvertrauten Feldzeichen jederzeit in hohen Ehren halten und bis in die fernste Zukunft zum Heile Deutschlands 
und zum Ruhm des Heeres führen werden. Zur Entgegennahme der Fahnen, deren feierliche Nagelung und 
Weihung Meinen dafür gegebenen besonderen Bestimmungen entse end am 18. d. M. stattfinden soll, sind 
die betreffenden Regiments-Kommandeure, begleitet von so vielen Lieutenants und Unteroffizieren als der 
Truppentheil Fahnen erhält, zum 18. d. M. Morgens nach Potsdam zu beordern. — Indem 38 bemerke, 
daß die Lieutenants zunächst aus den schon in Berlin, Potsdam oder Spandau kommandirten zu wählen sind, 
gruftrage Ich Sie, diese Meine Ordre der Armee bekannt zu machen und das Erforderliche danach zu ver- 
anlassen. 
Bad Gastein den 9. August 1887. 
  
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Kriegsministerium. Berlin den 13. August 1887. 
Bei Mittheilung vorstehender Allerhöchster Kabinets-Ordre wird Folgendes bestimmt: 
Die zur Empfangnahme der Fahnen zu kommandirenden Unteroffiziere, auch Feldwebel, von 
jedem Bataillon der Infanterie-Regimenter Nr. 135, Nr. 136, Nr. 137 und Nr. 138, ferner 
von jedem vierten Bataillon der Infanterie= bz. Füsilier-Regimenter Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16, 
Nr. 17, Nr. 18, Nr. 39, Nr. 40, Nr. 53, Nr. 65, Nr. 80, Nr. 83, Nr. 112, Nr. 113, Nr. 114, 
Nr. 129, sowie von dem 3. und 4. Bataillon des Eisenbahn-Regiments je einer, haben sich im 
Laufe des 17. August bei der Kommandantur in Potsdam zu melden und erscheinen sowohl 
bei Nagelung als auch bei der Einweihung der Fahnen im Parade-Ordonnanz-Anzuge, demnach 
ohne Gewehr. 
Die Kommandantur in Potsdam hat für die Unterkunft der Kommandirten Sorge zu tragen. 
No. 200/8. 87. C. 3. Bronsart v. Schellendorff. 
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